Zitat von sero22
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pauschal besteuerte Minijobs nehmern nicht am ELSTAM-Verfahren teil.
Ich kenne auch Fälle da haben Arbeitgeber ihre Minijobber fälschlicherweise in ELSTAM angemeldet und dann solchen Ärger für den Arbeitnehmer hervorgerufen.
Auch wenn der EX-AG dich nicht abgemeldet hätte, würde eine korrekte Anmeldung deines jetzigen Arbeitgebers als Hauptarbeitgeber funktionieren.
Also wie schon empfohlen rufe dein zuständiges Finanzamt an und die geben dir Auskunft wer da als Hauptarbeitgeber angemeldet ist.
Dein jetziger AG muss doch eine Fehlermeldung bekommen haben, wenn die Anmeldung mit Steuerklasse I nicht funktioniert.
Was bedeutet die Aussage deines AG ->Import voraussetzen ?
Tschüß
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