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Hallo Newsgroup,
der Datenübermittler-Wechsel muss vom neuen Übermittler angestoßen werden.
In meinem Fall war das der Arbeitgeber.
Übrigens: Auskunftgeber war ein sehr freundlicher Mitarbeiter.
ich bin natürlich davon ausgegangen, dass du der neue Datenübermittler bist bzw. für den Arbeitgeber fragst.
Denn das war mein Hinweis im Beitrag Nr.7 und 8 -> Der neue Datenübermittler hat die Möglichkeit eine Ummeldung (Datenübermittlerwechsel)
durchzuführen. Bei der Ummeldung sollte der neue Datenübermittler alle aktiven
Arbeitsverhältnisse des betreffenden Arbeitgebers berücksichtigen. Als Referenzdatum kann bei
der Ummeldung nur ein Wert zwischen dem 01. des aktuellen Monats und dem 01. des
Folgemonats (jeweils einschließlich des genannten Tages) bezogen auf den Tag der Ummeldung
verwendet werden. Die Ummeldung sollte erst dann erfolgen, wenn der bisherige
Datenübermittler alle noch ausstehenden Änderungslisten abgerufen hat. Der neue
Datenübermittler erhält eine Ummeldebestätigungsliste mit ab dem bei der Ummeldung
gewählten Referenzdatum gültigen ELStAM. Der alte Datenübermittler erhält mit der nächsten
Monatsliste den Hinweis, dass er nicht mehr abrufberechtigt ist.
Alternativ kann der alte Steuerberater/Datenübermittler die Arbeitnehmer auch ab- und der
neue Datenübermittler die Arbeitsverhältnisse neu anmelden. Dabei erhält der alte
Datenübermittler eine Abmeldebestätigungsliste und der neue eine Anmeldebestätigungsliste.
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