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Steuerklasse 6 Ändern (Student, ledig, Grundfreibetrag)

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    Steuerklasse 6 Ändern (Student, ledig, Grundfreibetrag)

    Hallo zusammen, ich bin ein einer schlechten Situation. Ich versuche meine Situation möglichst detailliert zu schildern:
    Ich bin Student, habe ein Teilzeit Job seit einem Jahr (seit 06.2019 bis jetzt, Werkstudent) und wurde von meinem Bruttolohn nur Renten abgezogen, Sowie hatte ich immer Steuerklasse 1. Ich habe im Juni dieses Jahres zusätzlich nur 3 Wochen ( 01.06 -25.06) ein anderes Job (mehr als 450 Euro) aufgenommen. Ich habe jetzt Gehaltabrechnung meines wichtiges Jobes (der ich seit 01.06.2019 habe) angeschaut und steht Stuerklasse 6. Viele Abzüge und ganz wenig Nettolohn. Wie gesagt, habe ich zweitjob nur 25 Tage gearbeite und seit 01.07.2020 habe ich nur ein Job (mein wichtiges Job). Meine Fragen:

    1) darf ich jetzt meine Steuerklasse ändern? Wenn ja, wie kann man ändern?
    2) Wenn ich z.B im August wieder Steuerklasse 1 erhalten werde, kann (darf) ich bei der Steuererklärung im nächsten Jahr wieder Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag steuerlich geltend machen?

    Vielen Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus. Entschuldigung wegen grammatischer Fehler.

    #2
    Tja, anscheinend hat der AG des Drei-Wochen-Jobs sich als Hauptarbeitgeber bei ElStAm angemeldet. Hast du ihm denn gesagt, dass er sich als Nebenarbeitgeber anmelden soll?

    Es wäre auf jeden Fall sicher zielführend, wenn dein "wichtiger AG", der per Änderungsliste zum Nebenarbeitgeber wurde, sich neu als Hauptarbeitgeber anmeldet.

    Für die Einkommensteuer haben die Steuerklassen jedenfalls keinerlei Belang.

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      #3
      Hallo Bremener90,
      und da wirst du müssen, deinem Arbeitgeber etwas Druck machen, manche Arbeitgeber tun sich schwer etwas in ELSTAM zu ändern, wenn Sie eigentlich nichts falsch gemacht haben.

      Tschüß

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        #4
        Zitat von multi Beitrag anzeigen
        Tja, anscheinend hat der AG des Drei-Wochen-Jobs sich als Hauptarbeitgeber bei ElStAm angemeldet. Hast du ihm denn gesagt, dass er sich als Nebenarbeitgeber anmelden soll?

        Es wäre auf jeden Fall sicher zielführend, wenn dein "wichtiger AG", der per Änderungsliste zum Nebenarbeitgeber wurde, sich neu als Hauptarbeitgeber anmeldet.

        Für die Einkommensteuer haben die Steuerklassen jedenfalls keinerlei Belang.

        Hallo, danke für die schnelle Antwort. Ja, das war meine Fehler. Ich kenne diese Regelungen nicht so gut aus und deshalb dem ZweiJob Arbeitgeber (Midijob) nicht gesagt, dass ich ein anderes Job habe. Ich habe heute mit meinem Hauptarbeitgeber gesprochen und sie sagten, dass ich ab 01.08.2020 wieder mit Steuerklasse 1 arbeiten darf (kann). Aber die Steuererklerung macht mir Kopfschmerzen. Was muss ich in Steuererklärung 2020 (fuelle ich im Januar 2021 aus) angeben? Steuerklasse 1 oder 6? Wegen Steuerklasse 6 habe ich im Internet das gefunden ,,Steuerklasse 6 Abzüge


        In Steuerklasse 6 sind die Abzüge besonders hoch. Es gibt in dieser Steuerklasse keinen
        • Grundfreibetrag
        • Kinderfreibetrag
        • Arbeitnehmerpauschbetrag
        • Sonderausgabenpauschbetrag

        Das bedeutet, dass ich während dieser Monaten verdientes Geld (egal am ende des Jahres Freibetrag übersteige oder nicht) auf jeden Fall viele Steuer bezahlen?

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          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo Bremener90,
          und da wirst du müssen, deinem Arbeitgeber etwas Druck machen, manche Arbeitgeber tun sich schwer etwas in ELSTAM zu ändern, wenn Sie eigentlich nichts falsch gemacht haben.

          Tschüß
          ich habe heute telefoniert und mein Hauptarbeitgeber sagte mir, dass ich ab 01.08.2020 wieder mit Steuerklasse 1 arbeiten darf. Aber was wird mit der Steuererklärung? Das ist wichtigste für mich. Mein versteuendes Einkommen in diesem Jahr wird maximal 9000 euro ( ledig, student, ohne Kinder). Muss ich trotzdem Steuer zahlen? Weil bei der Steuerklasse 6 muss ab 1 Cent Steuer bezahlt werden und gibt es kein Grundfreibetrag.

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            #6
            Hallo Bremener90,

            das kannst du mit der Steuererklärung doch wieder reparieren und wenn du unter dem Grundfreibetrag liegst, bekommst du die zuviel einbehaltene Lohnsteuer zurück. Die Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Einkommensteuer -> wie multi schon schrieb.
            Mach die Erklärung im Jahr 2021 trag die Steuerklasse 1 in der Anlage N ein und schon an der Steuerberechnung in deinem Programm siehst du das Ergebnis.

            Tschüß

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              #7
              Zitat von Bremener90 Beitrag anzeigen
              In Steuerklasse 6 sind die Abzüge besonders hoch. Es gibt in dieser Steuerklasse keinen
              • Grundfreibetrag
              • Kinderfreibetrag
              • Arbeitnehmerpauschbetrag
              • Sonderausgabenpauschbetrag

              Das bedeutet, dass ich während dieser Monaten verdientes Geld (egal am ende des Jahres Freibetrag übersteige oder nicht) auf jeden Fall viele Steuer bezahlen?
              Der Lohnsteuerabzug hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun.

              Der Grundfreibetrag ist in die ESt-Tabelle schon eingearbeitet, Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausgabenpauschale und evtl. Kinderfreibeträge werden automatisch berücksichtigt, selbst wenn du das ganze Jahr auf Klasse 6 besteuert worden wärst.

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                #8
                Zuerst viele Dank an alle. Ich bin jetzt etwas beruhigt. Aber diese Text hat mir Kopfschmerzen gemacht: Ich kopiere hier ,,In den Steuerklassen I (1) bis V (5) profitieren alle Arbeitnehmer von sogenannten Freibeträgen. Da gibt es zum Beispiel den Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro pro Jahr (Stand 2020). Jeder Steuerzahler darf also pro Jahr 9.408 Euro an Einkommen haben, ohne Steuern bezahlen zu müssen. Erst wenn das Einkommen diesen Wert übersteigt, werden Steuern fällig. Doch in Steuerklasse VI (6) gibt es weder den Grundfreibetrag noch weitere Freibeträge wie den Kinderfreibetrag oder den Arbeitnehmerpauschbetrag. Das heißt, dass Sie ab dem ersten Euro, den Sie in Ihrem zweiten Job verdienen, schon Steuern bezahlen müssen."

                Also ein Beispiel: ich habe im Jahr 2020 nur ein Monat gearbeite und nur 600 Euro Brutto mit Steuerklasse 6 Verdient (nur ein Beispeil) und vom 600 Euro Brutto wurde 50 Euro Steuer abgezogen. Ich habe im Jahr 2021 die Steuererklärung für 2020 ausgefüllt und laut diesem Text bekomme ich von mir bezahlte 50 Euro Steuer nicht mehr zurück?
                Weil in diesem Text steht, dass ,,Sie ab dem ersten Euro, den Sie in Ihrem zweiten Job verdienen, schon Steuern bezahlen müssen."
                Das habe ich nicht verstanden.

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                  #9
                  Zitat von Bremener90 Beitrag anzeigen
                  Weil in diesem Text steht, dass ,,Sie ab dem ersten Euro, den Sie in Ihrem zweiten Job verdienen, schon Steuern bezahlen müssen."
                  Das habe ich nicht verstanden.
                  Ja. Lohnsteuer. Alles andere wurde schon gesagt und wird durch Wiederholung auch nicht anders.

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                    #10
                    Danke an alle für Ihre Hilfe.

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