Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wo meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an? (Minijobzentrale und wo noch?)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wo meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an? (Minijobzentrale und wo noch?)

    Hallo an alle. Meine Frage ist wahrscheinlich zu leicht, aber die Antwort habe ich nicht gefunden. Wo meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an? Wie ich weiss gibt es zwei Arten: (1) Anmeldung bei der Minijob-Zentrale für alle Minijobs und geringfügigen Beschäftigung und (2) Anmeldung für Vollzeit Beschäftigung.

    Aber wo werden andere Arten der Beschäftigung (Teilzeit, Vollzeit Beschäftigung) angemeldet? (bei der Finanzamt??).

    Ich freue mich sehr auf Ihre Antworten. Danke

    #2
    Wenns kein Minijob ist, bei Finanzamt und Krankenkasse.
    • Fürs Finanzamt macht die Lohnsoftware eine ELStAM-Anmeldung (und muss dabei HAG oder NAG angeben - Hauptarbeitgeber, dann Steuerklasse 1 bis 5, oder Nebenarbeitgeber, dann Steuerklasse 6). Das Finanzamt schickt der Lohnsoftware dann auch gleich die passende Steuerklasse (und Kinderfreibeträge und Konfession) zurück, mit der der Arbeitgeber abrechnen muss. Für die Anmeldung braucht man die Steueridentifikationsnummer und das Gebiurtsdatum des Arbeitnehmers.
    • Daneben schickt das Lohnprogramm die Sozialversicherungsanmeldung an die Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer krankenversichert ist. Dazu sollte die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers bekannt sein (falls nicht, kann man aber auch Geburtsname und Geburtsort angeben).
    Ob man das alles auch ohne Lohnsoftware machen kann, weiß ich nicht. Das SV-Zeug ginge wohl auch mit "sv.net" (früher Gratis-Software, inzwischen wohl Website); ob ELStAM auf "Mein Elster" geht, hab ich noch nicht nachgeschaut. Aber meines Erachtens kommt man für Gehaltsabrechnungen nicht wirklich ohne Lohnsoftware aus Gibt ja inzwischen auch schon günstige Software für 100-200 Euro pro Jahr.

    Kommentar


      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Wenns kein Minijob ist, bei Finanzamt und Krankenkasse.
      ob ELStAM auf "Mein Elster" geht, hab ich noch nicht nachgeschaut. Aber meines Erachtens kommt man für Gehaltsabrechnungen nicht wirklich ohne Lohnsoftware aus Gibt ja inzwischen auch schon günstige Software für 100-200 Euro pro Jahr.
      Hallo mhanft,

      ja mittlerweile funktioniert ELSTAM auf in Mein Elster.

      Tschüß

      Kommentar

      Lädt...
      X