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verspäteter Ausdruck der Lonhsteuerbescheinigung möglich?

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    verspäteter Ausdruck der Lonhsteuerbescheinigung möglich?

    ich hatte wie in den Vorjahren die Lohnsteueranmeldung über Elster Ende Dezember 2019 gemacht.und erhielt auch eine Annahmebestätigung.
    Mitte Januar 2020 wurde der Lohnsteuerbetrag meinem Konto belastet. Da ich mich bis Juni 2020 ständig in Portugal aufhielt, konnte ich die Bescheinigung für
    die Arbeitnehmerin nicht ausdrucken. Wie komme ich jetzt an die Lohnsteuerbescheinigung ??

    #2
    Hallo WolliK53,
    die Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung sind doch zwei verschiedene Schuhe.
    Die Lohnsteuerbescheinigung musst du doch erstellen und dann dem Finanzamt übermitteln, das ist auch jetzt noch möglich.

    Tschüß

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      #3
      Ich hatte mich wohl falsch ausgedrückt.
      Ich möchte einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2019 für die Arbeitnehmerin erstellen und der
      Arbeitnehmerin aushändigen. Ich hatte dem Finanzamt alle Daten bereits im Dezember 2019 übermittelt.

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        #4
        Hallo WolliK53,

        ein Ausdruck sollte doch jederzeit noch möglich sein aus deinen Protokollen heraus. Ausschlaggebend ist doch die erfolgreiche Übermittlung der Lohndaten.
        Vielleicht hat die AN ihre Erklärung schon abgegeben oder Sie könnte auch mit dem Bescheinigungsabruf arbeiten und die elektronisch übermittelten Daten in ihre Erklärung einfüllen.

        Tschüß

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          #5
          Guten Tag ,

          da irrt holzgoe . Ein <Ausdruck ist aus den Protokollen nicht möglich, sonst hätte ich das gemacht.
          Ich muss zwingend eine Antwort vom Finanzamt auf meine Anmeldung erhalten, die dann die Lohnsteuerbescheinigung für den Arbeitnehmer erhält. Die muss ich
          dann ausdrucken und dem Arbeitnehmer aushändigen. Diese Antwort vom Finanzamt habe ich wohl im Januar erhalten. Die wird allerdings nur eine begrenzte Zeit in
          meinem Posteingang gespeichert (so sagte man mir !) Jetzt ist das nicht mehr verfügbar.
          Eine geänderte Lohnsteueranmeldung kann ich über das System nicht erstellen (ist nicht vorgesehen ). So bleibt das Problem ungelöst.

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            #6
            Hallo,

            die Lohnsteuerbescheinigung musst doch du erstellen und nicht das FA

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Eine geänderte Lohnsteueranmeldung kann ich über das System nicht erstellen (ist nicht vorgesehen ). So bleibt das Problem ungelöst.
              Du verwechselst erneut Lohnsteueranmeldung und Lohnsteuerbescheinigung. Eine Lohnsteuerbescheinigung lässt sich sehr wohl stornieren und neu übermitteln.

              Meines Erachtens geht es auch nicht um eine Postfachnachricht. Die werden nämlich nicht gelöscht. Du hast das Verarbeitungsprotokoll nicht abgeholt und das

              steht nur eine beschränkte Zeit zur Verfügung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo WolliK53,
                deine übermittelte Lohnsteuerbescheinigung sollte doch jetzt in deinem Programm noch drin sein.Dann kannst du mit der entstandenen KmID eine Stornierung durchführen und die Protokollabholung nicht vergessen, wenn das Storno durch ist -> erstellst du eine neue Lohnsteuerbescheinigung und versendest diese und vergisst nicht die Protokollabholung und druckst diese deinem AN aus.

                Tschüß

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