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    Steuerklasse - Fehler

    Hallo an alle!

    Ich habe eine Frage bezüglich Lohnsteuerklassen.

    Meine Frau und ich sind seit 6 wochen in Deutschland angemeldet und bei der Anmeldung im Rathaus wählten wir die Lohnsteuerklassen 3 und 5 (weil meine Frau arbeitet in Moment nicht). Ich glaubte, dass wärer genug und habe den Finanzamt nicht kontaktiert.

    IHeute habe ich mein erster Gehalt bekommen und das Netto war deutlich niedriger als erwartet. Mein Arbeitsgeber teillte mich mit, dass wir beide in der Klasse 4 eingestuft sind und für eine Wechsel sollen wir den Finanzamt kontaktieren. Ich habe mit den Amt telefoniert und die Beamterin machte das Änderung. (Ich wusste nicht dass das per Telefon möglich ist).

    Gibt es die Möglichkeit für eine Rückrechnung um ich die schon bezahlte Steuerdifferenz zurückzubekommen?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

    #2
    Hallo,

    Ja, durch deine Steuerklärung im nächsten Jahr

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von nclsam Beitrag anzeigen
      ....
      Gibt es die Möglichkeit für eine Rückrechnung um ich die schon bezahlte Steuerdifferenz zurückzubekommen?
      Hallo nclsam,
      es gibt auch Arbeitgeber die machen in der Dezember-Lohnabrechnung einen eigenen Lohnsteuerjahresausgleich.

      Tschüß

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten! Ich habe gerade ein E-Mail von Finanzamt bekommen, das sagt, dass mein Arbeitgeber tatsächlich eine Rückrechnung vornehemen kann. Ich versuche morgen noch ein mal mit dem Personalmanagement zu telefonieren.

        Ein schönes Wochenende an alle!

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          #5
          Zitat von nclsam Beitrag anzeigen
          Ich habe gerade ein E-Mail von Finanzamt bekommen, das sagt, dass mein Arbeitgeber tatsächlich eine Rückrechnung vornehemen kann.
          Klar - Korrekturabrechnungen kann der AG immer machen, aber für eine rückwirkende Steuerklassenänderung müsste ihm auch das Finanzamt die rückwirkende Steuerklassenänderung via ELStAM mitteilen -- denn normalerweise rechnet die Lohnsoftware beim AG immer mit der Steuerklasse ab, die sie vom Finanzamt gemeldet bekommt (und der AG kann und darf da gar nicht selbst eingreifen).

          Wenn das Finanzamt die Änderung rückwirkend durchgeführt hat (ich weiß nicht, ob das überhaupt möglich ist), müsste die Korrektur beim AG daher ohnehin automatisch erfolgen (weil dann die Lohnsoftware bei geänderten rückwirkenden Lohnsteuermerkmalen sowieso eine Korrekturabrechnung durchführen muss).

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            #6
            Hallo,
            die Mail vom Finanzamt würde ich mal so deuten, dass die Steuerklassenänderung in ELSTAM mit Beginn der Anmeldung in Deutschland eingearbeitet wurde. und damit der Arbeitgeber automatisch den Abruf ab Beginn Datum erhält.

            Tschüß

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              #7
              Ich bin dankbar für eure Antworten!

              Anbei zitiere ich den E-Mail:

              Sehr geehrter Herr N***,


              Ihr Arbeitgeber wird in der 1. Oktoberwoche über die Änderung der Lohnsteuerklasse informiert.

              Er kann dann Rückrechnungen vornehmen und Ihnen die zu viel gezahlte Steuer erstatten.


              Mit freundlichen Grüßen

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                #8
                Hallo nclsam,
                dann wird ja alles gut bei dir !

                Tschüß

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                  #9
                  Zitat von nclsam Beitrag anzeigen
                  Hallo an alle!
                  Ich habe eine Frage bezüglich Lohnsteuerklassen.
                  Meine Frau und ich sind seit 6 wochen in Deutschland angemeldet und bei der Anmeldung im Rathaus wählten wir die Lohnsteuerklassen 3 und 5 (weil meine Frau arbeitet in Moment nicht). Ich glaubte, dass wärer genug und habe den Finanzamt nicht kontaktiert. IHeute habe ich mein erster Gehalt bekommen und das Netto war deutlich niedriger als erwartet. Mein Arbeitsgeber teillte mich mit, dass wir beide in der Klasse 4 eingestuft sind und für eine Wechsel sollen wir den Finanzamt kontaktieren. Ich habe mit den Amt telefoniert und die Beamterin machte diese Änderung. (Ich wusste nicht dass das per Telefon möglich ist). Gibt es die Möglichkeit für eine Rückrechnung um ich die schon bezahlte Steuerdifferenz zurückzubekommen?
                  Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
                  Habe ich auch schon gemacht, die Lösung ist - wie schon weiter oben beschrieben - die Steuererklärung im Folgejahr (oder den Steuerberater um Klärung bitten).

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                    #10
                    Zitat von Karlo81 Beitrag anzeigen
                    .....
                    die Lösung ist - wie schon weiter oben beschrieben - die Steuererklärung im Folgejahr....
                    Hallo Karlo81,
                    oder siehe Beitrag Nr. 6 und 7 !

                    Tschüß

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