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Anzahl Kinderfreibetrag Steuerklasse 4

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    Anzahl Kinderfreibetrag Steuerklasse 4

    Hi,
    wie verhält es sich mit der Anzahl der Kinderfreibeträge in der Elstam-Datei bei der Steuerklasse 4? Im www bin ich nicht wirklich schlau geworden. Die einen Seiten schreiben, dass jeder Ehegatte pro Kind die Anzahl 1 erhält und bei anderen steht, dass man nur die Hälfte erhält.

    Was ist denn nun korrekt?

    Besten Dank und schöne Grüße

    #2
    In der Steuerklasse 4 wird für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, nach meiner Kenntnis bei ELStAM der Wert 1,0 eingetragen,

    bei volljährigen Kindern in Ausbildung aber nur auf Antrag.

    Allerdings wird in der Steuerklasse 4 nur der halbe Kinderfreibetrag berücksichtigt. Ab 2021 ist der Eintrag in der Regel nur mehr für

    die Kirchenlohnsteuer relevant, es sei denn, man gehört zu den Spitzenverdienern, die noch Soli zahlen müssen. Für den Lohnsteuerabzug

    selbst haben die eingetragenen Kinderfreibeträge keine Bedeutung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine schnelle Reaktion, Charlie!

      Ein Arbeitskollege von mir ist auch in der Steuerklasse 4 und hat zwei Kinder. Er und seine Frau haben jeweils die Zahl 1 stehen... Vielleicht frage ich morgen einfach beim Finanzamt nach und hoffe auf eine konkrete Aussage, denn die müssten ja vom Fach sein

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        #4
        Zitat von Captain Hero Beitrag anzeigen
        ......
        Ein Arbeitskollege von mir ist auch in der Steuerklasse 4 und hat zwei Kinder. Er und seine Frau haben jeweils die Zahl 1 stehen... Vielleicht frage ich morgen einfach beim Finanzamt nach und hoffe auf eine konkrete Aussage, denn die müssten ja vom Fach sein
        Hallo Captain Hero,
        es ist schon korrekt, dass bei IV/IV jedes Elternteil für jedes Kind den Kinderfreibetrag 1,0 eingetragen erhält.

        Dein Arbeitskollege hat vielleicht ein Kind über 18 Jahre in Ausbildung, da müsste der Antrag extra gestellt werden.
        Ich habe noch zwei Kinder im Studium und Ausbildung und habe mir den KFB auch nicht mehr eintragen lassen, weil das keine Auswirkungen auf den Lohnsteuerabzug hat.

        Tschüß

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          #5
          Hallo ihr Beiden,

          ich habe mit dem FA telefoniert und es ist genauso wie ihr es geschrieben habt. Pro Kind wird bei jedem von uns der Zähler von 1,0 angesetzt, d.h. jeder wird 2,0 stehen haben.
          Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist es so, dass in 4/4 jeder nur die Hälfte des Freibetrags zugeordnet hat; sprich unter dem Strich ist es genauso wie bei der Konstellation 1/1. Hier bekommt jeder den vollen Kinderfreibetrag zugeordnet allerdings wird die Anzahl halbiert, daher für ein Kind dann die Zahl 0,5. Richtig?

          Vielen Dank nochmal für eure Hilfe! Das Thema kann damit geschlossen werden

          Schöne Grüße

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            #6
            Dein Wunsch wird erfüllt.
            Tschüß

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