Versorgungsbezügen.
Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Ein ruhender Arbeitsvertrag wurde wegen der dauerhaften Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgelöst Während der befristeten EU-Rente über 2 Jahre gab es keine Bezüge vom AG. Seit dieser Zeit Bezog der AN durch unsere ZVK Rente und zudem EU-Rente. Diese werden jetzt dauerhaft weitergezahlt.
Nun erfolgt eine gesonderte Zahlung, Urlaubsabgeltung, nach rechtlichem Anspruch. Der möchte die gesonderte Zahlung, ein größerer Betrag nach seiner StK 1
abgerechnet haben und nicht nach StK 6.
Aufgrund der ZVK-Rente, welche nach der Abmeldung in StK 1 rutschte und der erneute Anmeldung für die gesonderte Zahlung wird hier für die StK 6 ermittelt.
1. Kann hier ein einheitliches Dienstverhältnis für beide Lohnarten angesetzt werden und damit die StK 1?
oder
2. Kann hier für die gesonderte An-und Abmeldung für die gesonderte Zahlung als Hauptarbeitgeber angemeldet werden und die ZVK wird zum Nebenarbeitgeber?
Falls Punkt 2 zum Tragen kommt, wird die ZVK nach der Abmeldung automatisch wieder Hauptarbeitgeber?
Wäre über jede Hilfe dankbar und über ein Feedback sehr interessiert.
Vielen Dank
Beate
Hallo Zusammen,
folgender Fall:
Ein ruhender Arbeitsvertrag wurde wegen der dauerhaften Gewährung einer Erwerbsunfähigkeitsrente aufgelöst Während der befristeten EU-Rente über 2 Jahre gab es keine Bezüge vom AG. Seit dieser Zeit Bezog der AN durch unsere ZVK Rente und zudem EU-Rente. Diese werden jetzt dauerhaft weitergezahlt.
Nun erfolgt eine gesonderte Zahlung, Urlaubsabgeltung, nach rechtlichem Anspruch. Der möchte die gesonderte Zahlung, ein größerer Betrag nach seiner StK 1
abgerechnet haben und nicht nach StK 6.
Aufgrund der ZVK-Rente, welche nach der Abmeldung in StK 1 rutschte und der erneute Anmeldung für die gesonderte Zahlung wird hier für die StK 6 ermittelt.
1. Kann hier ein einheitliches Dienstverhältnis für beide Lohnarten angesetzt werden und damit die StK 1?
oder
2. Kann hier für die gesonderte An-und Abmeldung für die gesonderte Zahlung als Hauptarbeitgeber angemeldet werden und die ZVK wird zum Nebenarbeitgeber?
Falls Punkt 2 zum Tragen kommt, wird die ZVK nach der Abmeldung automatisch wieder Hauptarbeitgeber?
Wäre über jede Hilfe dankbar und über ein Feedback sehr interessiert.
Vielen Dank
Beate
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