Danke für die zusätzlichen Antworten.
Viele Grüße
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Keine Ankündigung bisher.
ELStAM bei Verheirateten
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Wenn der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung jedoch auswirkung auf beide Ehepartner hat, muss ein gemeinsamer Antrag gestellt werde. Wie dies in ELSTER umgesetzt wurde ist mir allerdings nicht bekannt.
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Soll meine Partnerin jetzt einen eigenen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen?
gemacht werden. Schau dir doch einfach den Antrag an, ich habe das Formular doch im Beitrag#5 verlinkt.
Mit der Frage, ob eine Einzel- oder eine Zusammenveranlagung im konkreten Fall günstiger ist, besteht da kein Zusammenhang.
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Danke an alle für die schnellen Antworten.
Gibt es auch Aussagen über die Frage:
"Wir beide haben jeder ein eigenes ELSTER online Benutzerkonto. Soll meine Partnerin jetzt einen eigenen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen? Soll einer (oder muss sogar einer) von uns einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, in dem dann der Ehegatte und dessen Kinder mit aufgeführt werden?"
Die Antwort ist ja auch interessant wenn es darum geht je eine getrennte Veranlagung zu stellen.
Besten Dank.
Viele Grüße
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Ansonsten gilt einen Antrag muss man schon stellen.
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Zitat von ProSolaris Beitrag anzeigen.......Also jeder hat noch seine eigenen ELStAM-Daten.
Bei meiner Ehepartnerin erhöht sich nun die Zahl der Kinderfreibeträge um 1 (ist jetzt wieder berücksichtigungsfähig). Die Zahl der Kinderfreibeträge hat zwar keinen Einfluss auf den Lohnsteurabzug, aber wir hätten gerne ab 2022 den Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung (Sonderbedarf bei Berufsausbildug) neu betrücksichtigt.....
der Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung beträgt für das ganze Jahr 924 Euro, ob sich da der Aufwand lohnt und beim Lohnsteuerabzug schon was rauskommt ist fraglich.
Bei der Steuererklärung wird er doch eh berücksichtigt. Ich mache das seit Jahren über die Steuererklärung.
Ansonsten gilt einen Antrag muss man schon stellen.
Tschüß
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Wenn Ihr weiterhin zwei getrennte Wohnsitze habt, dann lebt Ihr doch dauernd getrennt, oder ?
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Getrennt halten könnt Ihr vergessen. Im übrigen dürfte ja auch später die Zusammenveranlagung vermutlich steuerlich günstiger sein.
Ausnahme natürlich: Die Zusammenveranlagung usw. geht nur, wenn Ihr verheiratet seit und nicht dauernd getrennt lebt.Wenn Ihr weiterhin zwei getrennte Wohnsitze habt, dann lebt Ihr doch dauernd getrennt, oder ? Muss ich vielleicht nicht verstehen, denn das ist doch das Gegenteil von "Ehe" m.E. Verstehe mich nicht falsch, ich will hier keine gesellschaftliche Grundsatzdiskussion anfangen, aber diese Fragen wird Euch ggf. auch das Finanzamt stellen und von dem Ergebnis wird abhängen, wie Ihr vorgehen müsst.
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ELStAM bei Verheirateten
Hallo Forum,
ich bin seit September 2021 verheiratet. Ob wir für 2021 und die Zukunft eine Zusammenveranlagung durchführen oder getrennt veranlagen ist z.Z. noch offen. Wir haben zwei getrennte Wohnsitze (auch zwei unterschiedliche Finanzämter, unterschiedliche Steuernummern). Die ELStAM Daten wurden bei uns beiden vom FiAmt automatisch nach der Heirat geändert: bei beiden Steuerklasse 4, die Zahl der Kinderfreibeträge wurden bei beiden auf die Gesamtzahl der zu berücksichtigten Kinder geändert. Also jeder hat noch seine eigenen ELStAM-Daten.
Bei meiner Ehepartnerin erhöht sich nun die Zahl der Kinderfreibeträge um 1 (ist jetzt wieder berücksichtigungsfähig). Die Zahl der Kinderfreibeträge hat zwar keinen Einfluss auf den Lohnsteurabzug, aber wir hätten gerne ab 2022 den Freibetrag bei auswärtiger Unterbringung (Sonderbedarf bei Berufsausbildug) neu betrücksichtigt.
Wir beide haben jeder ein eigenes ELSTER online Benutzerkonto. Soll meine Partnerin jetzt einen eigenen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen? Soll einer (oder muss sogar einer) von uns einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen, in dem dann der Ehegatte und dessen Kinder mit aufgeführt werden? Wir würden gerne die "Dinge" getrennt halten.
Danke für die Antwort!
Viele Grüße
ProSolarisStichworte: -
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