wie Anzahl der Kinderfreibeträge reduzieren

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  • Peter Greve
    Neuer Benutzer
    • 11.11.2021
    • 2

    #1

    wie Anzahl der Kinderfreibeträge reduzieren

    Auf meiner Lohnsteuerkarte sind meine Kinder eingetragen.
    Nun werden Kinder älter. Und das Älteste bekommt jetzt kein Kindergeld mehr.
    Wie kürze ich jetzt die Anzahl der Kinderfreibeträge auf der ELStAM ?
    Muss ich dies überhaupt oder wird dies automatisch angepasst, da ich kein Kindergeld mehr angeben kann ?
    danke für eure Tipps
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45984

    #2
    Muss ich dies überhaupt oder wird dies automatisch angepasst, da ich kein Kindergeld mehr angeben kann ?
    Meines Wissens fällt das Kind ab 2022 automatisch weg, es sei denn, es wurden bei Kindern über 18 in der Vergangenheit Angaben

    zu Ausbildungszeiten gemacht, die sich jetzt verkürzt haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      Hallo Peter Greve,
      du musst das schon mitteilen je nachdem woher du das Kindergeld bekommst vom Arbeitgeber oder Familienkasse, wenn die Voraussetzungenweggefallen sind.
      Hierzu § 32 Absatz 6 EStG Satz 5: „Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für einen Freibetrag nach den Sätzen 1 bis 4 nicht vorliegen, ermäßigen sich die dort genannten Beträge um ein Zwölftel.“
      Wobei sich die steuerliche Auswirkung in Grenzen halten sollte, da ja der Kfb. nur beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt wird.

      Tschüß

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7879

        #4
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        ...Wobei sich die steuerliche Auswirkung in Grenzen halten sollte, da ja der Kfb. nur beim Solidaritätszuschlag berücksichtigt wird.

        Tschüß
        Und bei der eventuellen Kirchensteuer. Und wenn Du nicht gerade Großverdiener bist, zahlst Du regelmäßig ja gar keinen Soli mehr, d.h. auf den Soli hat es damit dann auch keine Auswirkung mehr.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Peter Greve
          Neuer Benutzer
          • 11.11.2021
          • 2

          #5
          danke für die Infos.
          Welches Formular hier in elster kann ich dazu nutzen ?

          Kommentar

          • holzgoe
            Erfahrener Benutzer
            • 19.01.2009
            • 12107

            #6
            Hallo Peter Greve,
            für den Wegfall eines Kindes gibt es separate Vordrucke von den Familienkassen.
            in Mein Elster findest du für deine eigenen ELSTAM ->
            Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -

            Die im Lohnsteuerabzugsverfahren maßgebenden Besteuerungsgrundlagen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit, Frei- und Hinzurechnungsbeträge) werden als ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) bezeichnet. Die ELStAM werden von der Finanzverwaltung elektronisch zentralverwaltet.
            Hier haben Sie die Möglichkeit online Anträge zu Ihren ELStAM zu übermitteln, zum Beispiel:
            • Sperrung/Freischaltung der ELStAM
            • Mitteilung der eigenen ELSTAM
            • Änderung der ELStAM
            • Ihre aktuellen ELStAM können Sie über das Formular "Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM)" unter Formulare & Leistungen abrufen.

            Tschüß

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