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Alter Arbeitgeber nicht korrekt abgemeldet?

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    Alter Arbeitgeber nicht korrekt abgemeldet?

    Habe zu Ende September meinen alten Job ordentlich gekündigt und Oktober einen neuen begonnen.
    (1.Monat war überwiegend Schulung)

    Jetzt bekomme ich letztens eine Mail von meinen Arbeitgeber HR:
    wir können Sie beim Finanzamt leider nicht anmelden, weil bereits eine Hauptbeschäftigung vorliegt.
    Ggfs. müssen Sie ihrem alten Arbeitgeber nochmal Bescheid geben, dass er sie umgehend abmeldet.

    Dies ist sehr dringend, weil wir ansonsten zum Monatsende kein Gehalt zahlen können.
    Bitte setzten sie sich in Kontakt mit ihrem alten Arbeitgeber. Wir können Sie beim Finanzamt nicht anmelden, bitte lassen sich sich bestätigen das sie durch ihn abgemeldet worden sind.

    Wir bekommen so keine Rückmeldung über die Steuerklasse, eventuelle Freibeträge, Kirchensteuer.
    Ohne die Rückmeldung vom Finanzamt können wir nicht die Korrektheit der Angaben überprüfen.
    Jetzt würde ich einen Brief an meinen alten Arbeitgeber schreiben:
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein derzeitiger Arbeitgeber hat mir die Auskunft gegeben,
    dass ich nicht korrekt bei Ihnen abgemeldet wurde und noch eine “Hauptbeschäftigung” vorliegt.

    Bitte leiten Sie die Abmeldung (nochmals) ein und senden mir eine Bestätigung diesbezüglich schnellstmöglich zu.
    Ich habe leider sonst keine HR-Telnr. oder HR-Mailadresse von der alten Firma und WhatsApp meldet sich auch keiner mehr.

    Meine Frage ist, was für Rechte bzw. Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?
    Welche negativen Konsequenzen kann es für mich geben?

    Ich habe zwar gehört, dass es für meinen neuen Arbeitgeber Möglichkeiten gibt es anders einzutragen,
    aber soll ich wirklich meinen neuen (wirklich guten) Arbeitgeber in meinen 2.Monat des Besseren belehren von etwas wovon ich eigentlich Nullahnung habe?

    Würde mich um eilige Hilfe freuen.
    Danke im Vorraus
    Zuletzt geändert von Random20211119; 19.11.2021, 23:58.

    #2
    Dein neuer Arbeitgeber kann und muss dich als Hauptarbeitgeber anmelden. Dann wird der bisherige Arbeitgeber automatisch zum Nebenarbeitgeber

    degradiert, was das Problem zunächst einmal löst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Random20211119 Beitrag anzeigen
      ......
      aber soll ich wirklich meinen neuen (wirklich guten) Arbeitgeber in meinen 2.Monat des Besseren belehren von etwas wovon ich eigentlich Nullahnung habe?
      Hallo Random20211119,
      das ELSTAM Verfahren läuft mittlerweile seit 2013, dann sollte dein jetziger Arbeitgeber eigentlich wissen wie es läuft ->sobald er dich als HAG anmeldet , wird dein vorheriger Arbeitgeber zum NAG.

      Tschüß

      Kommentar

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