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Steuerklassenwechsel wurde von FA „übersehen"

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    Steuerklassenwechsel wurde von FA „übersehen"

    Guten Morgen zusammen,

    ich wurde zum 01.10. arbeitslos und habe dann zu Beginn Oktober über Elster einen Steuerklassenwechsel III/V beantragt. Nachdem ich der Merkblatt der Agentur für Arbeit erhalten habe, habe ich erkannt dass der Wechsel der LSt-Klasse die Leistung reduzieren wird. Ich habe darauf hin einen erneuten Wechsel zurück auf III/V beantragt. Beide Übermittlungen erfolgen im Oktober, so dass es für Nov eigentlich keine Änderung geben sollte. Jetzt hat meine Frau ihre Lohnabrechung erhalten und es wurde doch auf V/III geändert.
    Ein Anruf beim FA ergab, dass beide Anträge eingegangen sind, der zweite aber wohl übersehen wurde oder fälschlicherweise nicht bearbeitet wurde. Rückwirkend könne man nichts machen ich könne aber mal schriftlich einen „Antrag“ stellen.
    Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten was ich hier jetzt noch machen könnte bzw. wie steht die Chance dass das noch geändert wird?
    Vielen Dank.

    VG
    Sebastian

    #2
    Hallo,

    wie du schon erkannt hast, ist dafür dein zuständiges FA der richtige Ansprechpartner
    Gruß FIGUL

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      #3
      Zitat von SebastianKe Beitrag anzeigen
      .....
      Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten was ich hier jetzt noch machen könnte ........
      Hallo SebastianKe,

      das Finanzamt ändert das schon auf Antrag -> man kann ja durchaus mehrfach die Steuerklassen im Kalenderjahr wechseln.
      Hier noch ein kleiner Auszug aus dem Merkblatt zum Steuerklassenwechsel- >

      Bei der Wahl der Steuerklassenkombination oder der Anwendung des Faktorverfahrens sollten die Ehegatten oder Lebenspartner daran denken, dass die Entscheidung auch die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld oder die Höhe des Lohnanspruchs bei der Altersteilzeit beeinflussen kann. Eine vor Jahresbeginn getroffene Steuerklassenwahl wird bei der Gewährung von Lohnersatzleistungen von der Agentur für Arbeit grundsätzlich anerkannt. Wechseln Ehegatten oder Lebenspartner im Laufe des Kalenderjahres die Steuerklassen, können sich bei der Zahlung von Entgelt-/Lohnersatzleistungen (z. B. wegen Arbeitslosigkeit eines Ehegatten oder Inanspruchnahme von Altersteilzeit) unerwartete Auswirkungen ergeben. Deshalb sollten Arbeitnehmer, die damit rechnen, in absehbarer Zeit eine Entgelt-/Lohnersatzleistung für sich in Anspruch nehmen zu wollen bzw. müssen oder diese bereits beziehen, vor der Neuwahl der Steuerklassenkombination bzw. der Anwendung des Faktorverfahrens zu deren Auswirkung auf die Höhe der Entgelt-/Lohnersatzleistung den zuständigen Sozialleistungsträger bzw. den Arbeitgeber befragen.

      Tschüß

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        #4
        Hallo Holzgoe,
        ja dass das FA das grundsätzlich schon macht ist klar. Problem bei mir ist eben dass mein 2. Antrag (also der Wechsel zurück) einfach nicht bearbeitet oder eben verpennt wurde.

        VG

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          #5
          Hallo,

          dann lies mal im Internet, was Steuerklassenwechsel bezüglich Alg steht
          Gruß FIGUL

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            #6
            Für ALG I ist m. E. die Steuerklasse vom Januar maßgebend.

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              #7
              Für ALG I ist m. E. die Steuerklasse vom Januar maßgebend.
              Das ist, glaube ich, etwas verkürzt dargestellt, aber das ist kein Thema von ELSTER.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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