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Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kind - Zeile 31

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    Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kind - Zeile 31

    Hallo, ich frage mich, ob ich bei dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in der Anlage Kind Zeile 31 für mein Kind angeben muss oder nicht? Unser Kind ist ganz normal auf uns steuertechnisch "verbucht". Muss ich jetzt dort sagen, dass mein Kind weiter in ELStAM stehen muss oder ist der Eintrag dort nur nötig, falls es ein "neues" Kind ist, dass bisher nicht auf uns steuertechnisch angemeldet war?

    Zeile 31 hat die Überschrift: "Kinder unter 18" und

    lautet: Das Kind in Zeile ... ist in den ELStAM noch zu berücksichtigen.


    Was meinen die dort mit "noch"? Noch zusätzlich? Oder noch weiterhin? Verstehe die Zeile nicht.

    Danke vorab.

    #2
    AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kind - Zeile 31

    Mit welchem Programm machst Du den Antrag denn? War mir gar nicht bekannt, dass man den elektronisch machen kann.

    - - - Aktualisiert - - -

    Das Papierformular hab ich mir mal angeguckt. Sieht eigentlich so aus als müsste man alle Kinder angeben, und in Zeile 31 angeben, welches Kind bisher noch nicht eingetragen wurde.

    Kommentar


      #3
      AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kind - Zeile 31

      Ich benutze das Papierformular, dachte nur die Frage passt hier.

      Das genau ist die Frage, dort alle Kinder angeben, die in ELStAM auftauchen sollen, oder nur eintragen, falls das Kind "neu" ist für die Steuerbehörde?

      Neu macht aber eigentlich nicht viel Sinn, da das Finanzamt doch automatisch vom Standesamt die Mitteilung erhält?

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        #4
        AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kind - Zeile 31

        Hast Du jetzt dort was einzutragen oder nicht?

        Es handelt sich hier um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.

        Kommentar


          #5
          AW: Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung - Anlage Kind - Zeile 31

          Zitat von FloG Beitrag anzeigen
          Hallo, ich frage mich, ob ich bei dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in der Anlage Kind Zeile 31 für mein Kind angeben muss oder nicht? Unser Kind ist ganz normal auf uns steuertechnisch "verbucht".....
          Hallo FloG,

          es empfiehlt sich in solchen Fällen immer die Anleitung zum Formular mal anzuschauen da hättest du folgendes gefunden ->
          Wenn Sie höchstens denselben Steuerfreibetrag oder die gleiche Zahl der Kinderfreibeträge beantragen wollen wie für das Vorjahr und
          die maßgebenden Verhältnisse sich nicht wesentlich geändert haben, genügt es im Hauptvordruck neben den Angaben zur Person den
          Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ (Zeile 17 bis 19) auszufüllen. Für Kinder unter 18 Jahren ist ein Antrag
          in der Regel nicht erforderlich, da diese Kinder in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) grundsätzlich automatisch
          berücksichtigt werden.

          Für deinen Fall wenn du nur ankreuzt wie Vorjahr ist die Anlage Kind überhaupt nicht erforderlich.

          Tschüß

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