Hallo, ich frage mich, ob ich bei dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung in der Anlage Kind Zeile 31 für mein Kind angeben muss oder nicht? Unser Kind ist ganz normal auf uns steuertechnisch "verbucht". Muss ich jetzt dort sagen, dass mein Kind weiter in ELStAM stehen muss oder ist der Eintrag dort nur nötig, falls es ein "neues" Kind ist, dass bisher nicht auf uns steuertechnisch angemeldet war?
Zeile 31 hat die Überschrift: "Kinder unter 18" und
lautet: Das Kind in Zeile ... ist in den ELStAM noch zu berücksichtigen.
Was meinen die dort mit "noch"? Noch zusätzlich? Oder noch weiterhin? Verstehe die Zeile nicht.
Danke vorab.
Zeile 31 hat die Überschrift: "Kinder unter 18" und
lautet: Das Kind in Zeile ... ist in den ELStAM noch zu berücksichtigen.
Was meinen die dort mit "noch"? Noch zusätzlich? Oder noch weiterhin? Verstehe die Zeile nicht.
Danke vorab.
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