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Rückmeldung zum online eingereichten Steuerfreibetrag

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    Rückmeldung zum online eingereichten Steuerfreibetrag

    Hallo zusammen,

    Ich habe gestern zum ersten mal online über mein Elster meinen Steuerfreibetrag eingereicht bezüglich meiner Fahrtkosten.
    Soweit scheint alles geklappt zu haben, nur kann ich das irgendwie überprüfen ob mein Arbeitgeber es erhalten hat bzw. bekomme ich eine Rückmeldung über den Bearbeitungsstatus?
    Vielen Dank....

    Gruß Lextor...

    #2
    Ich geh jetzt mal davon aus dass Du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung gesendet hast.

    Ich weiß nicht ob solche Anträge automatisch bearbeitet werden, und auch nicht, ob der Ablauf genauso ist wie bei Steuererklärungen. Sowieso hängt das ja sicher auch vom Bundesland ab.

    Mal ein bisschen Spekulation: Du hast gestern abend gesendet. Heute mittag ist der dann im Rechenzentrum Deines Bundeslands angekommen. Morgen stehen die Daten dem Bearbeiter zur Verfügung. Der wird das vielleicht (vielleicht!) nächste Woche bearbeiten können.

    Nicht nur Dein Arbeitgeber, sondern auch Du selbst kannst über Mein Elster Deine Elstam-Daten abrufen. Und zwar hier: https://www.elster.de/eportal/wizard...na-1/anaAntrag

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      #3
      Wann Dein Arbeitgeber die Meldung erhalten hat, das kannst Du nicht erfahren.

      Wann ist bei Deinem Arbeitgeber der Gehaltsrechnungslauf?

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        #4
        Zitat von

        Nicht nur Dein Arbeitgeber, sondern auch Du selbst kannst über Mein Elster Deine Elstam-Daten abrufen. Und zwar hier: [url
        https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/ana-1/anaAntrag[/url]
        Hallo,

        OK, da habe ich tatsächlich gestern den Antrag abgeschickt...und ja...gestern Abend ich habe natürlich nicht bereits jetzt schon eine Antwort oder so erwartet...wollte es halt gerne wissen, ob ich irgendwo den Bearbeitungsstatus mitbekomme...und so wie Du das schreibst auch da, wo der Antrag erstellt wurde...ok...vielen Dank...

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          #5
          Die Anträge werden personell bearbeitet. Wenn das erfolgt ist, dann wird es in der Elstam Datenbank abgespeichert. Dein Arbeitgeber bekommt ein mal im Monat eine Änerungsliste aller Arbeitnehmer bei denen in der Datenbank etwas neues gespeichert wurde.
          Du selbst kannst bei MeinElster deine eigenen Rlstam Daten auch abrufen bzw. beantragen. Da siehst du dann ob der Freibetrag gespeichert wurde.
          Du findest das unter Formulare und Leistungen https://www.elster.de/eportal/wizard/ana-1

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            #6
            Na, dann bin ich mal gespannt...ob es klappt und wie lange es dauert....

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              #7
              Nicht jeder AG aktualisiert leider seine Elstam Daten regelmäßig.
              Einfach mal in 2 Wochen in der Buchhaltung darum bitten, dass Sie entsprechend mal Ihre Daten aktualisieren.

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                #8
                Zitat von tobi3008 Beitrag anzeigen
                Nicht jeder AG aktualisiert leider seine Elstam Daten regelmäßig.
                Einfach mal in 2 Wochen in der Buchhaltung darum bitten, dass Sie entsprechend mal Ihre Daten aktualisieren.
                Hallo tobi3008,
                wenn ein AG am ELSTAM-Verfahren teilnimmt, dann ist es ein Automatismus, dass monatliche Änderungslisten erstellt werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Buchhaltung auch monatlich die Gehaltsabrechnung macht, da sollte schon auffallen, dass Änderungslisten bereitgestellt sind.

                Tschüß

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                  #9
                  Hallo,
                  mich mochte noch darauf hinweisen, dass du den Antrag erst im November gestellt hast.
                  dies bedeutet wenn der Antrag diesen Monat noch bearbeitet wird, ist die Änderung frühestens am 01.12.2022 abrufbar, spätestens ca. am 08.12.2022 (erfahrungsgemäs kann es bis zu 8 Tage Dauern).
                  Die Daten werden immer nur am Monatsende gesammelt und sind auch erst ab dem Folgemonat gültig.

                  Antrag 02.11.2022
                  = Gültig ab 01.12.2022
                  = Abrufbar voraussichtlich ab 08.12.2022.

                  So ist es in Baden-Württember, ist ab ein Bundesweit einheitliches Programm also dürfte es keine Abweichungen geben.

                  Gruß
                  Sonja

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                    #10
                    Das ist kein Problem...der Antrag ist für das Jahr 2023....sollte dann wohl zum 01.01.2023 klappen...oder?

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                      #11
                      Erstens das, und zweitens kann es auch vorkommen, dass ein Arbeitgeber beim monatlichen ELStAM-Abruf rückwirkende Änderungen gemeldet bekommt. Dann macht das Lohnprogramm halt eine rückwirkende Korrektur. Also verloren geht nix...

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                        #12
                        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen

                        Hallo tobi3008,
                        wenn ein AG am ELSTAM-Verfahren teilnimmt, dann ist es ein Automatismus, dass monatliche Änderungslisten erstellt werden. Ich gehe mal davon aus, dass die Buchhaltung auch monatlich die Gehaltsabrechnung macht, da sollte schon auffallen, dass Änderungslisten bereitgestellt sind.

                        Tschüß
                        Hallo holzgoe,

                        leider ist es tatsächlich nicht unüblich, auch wenn die AGs diese Listen bekommen, teilweise bis zu zwei Jahre nicht die aktuellen Daten abruft. Hatte hier beim FA schon mehrere Anrufe von AN, warum die Daten nicht passen. Beim nachschauen in ELSTAM hab ich dann festgestellt, dass die AG teilweise seit mehreren Monaten nicht neu abgerufen haben.
                        Passiert zwar nicht bei allen, aber kommt schon ziemlich häufig vor.

                        LG

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                          #13
                          Hallo tobi3008,
                          ist klar wer dienstlich damit zu tun hat, gibt es eben noch viele AG die nachlässig sind. Da müssten die AN viel mehr nachstoßen wenn Sie feststellen, dass Änderungen die sie beantragt haben nicht vom AG berücksichtigt werden.

                          Tschüß

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