Ich habe von meinem Arbeitgeber die Information erhalten, dass bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM - ab dem 01.01.2023 kein Kinderfreibetrag mehr gespeichert ist.
Ich vermute, dass dies automatisch erfolgte, da mein Sohn in diesem Jahr volljährig wird. Er wird aber auch noch 2023 die Schule besuchen.
Daher habe ich via ELSTER eine Änderung der ELStAM beantragt.
Der einzige Punkt, der mir zutreffend erschien war der Punkt
Teilweise Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
Hier konnte ich die Daten für meinen Sohn eintragen, was mich aber wunderte war der folgende Hinweis.
Hinweis: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn für diese Kinder zuvor eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragt wurde.
Ich habe keine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragt.
Dieser wurde wahrscheinlich automatisch abgezogen, da mein Sohn in diesem Jahr 2022 volljährig werden wird.
Ich habe den Antrag trotzdem abgeschickt und die Schulbescheinigung beigefügt, die ich auch schon beim Antrag für die Verlängerung der Kindergeldzahlung bei der Bundesanstalt für Arbeit beigefügt habe.
Frage:
Was hat der o.g. Hinweis zu bedeuten?
D.h. wenn er stimmt, so frage ich mich, an welcher Stelle ich sonst beantragen kann, dass der Kinderfreibetrag wieder auf 1.0 erhöht wird.
Ich vermute, dass dies automatisch erfolgte, da mein Sohn in diesem Jahr volljährig wird. Er wird aber auch noch 2023 die Schule besuchen.
Daher habe ich via ELSTER eine Änderung der ELStAM beantragt.
Der einzige Punkt, der mir zutreffend erschien war der Punkt
Teilweise Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen
Hier konnte ich die Daten für meinen Sohn eintragen, was mich aber wunderte war der folgende Hinweis.
Hinweis: Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn für diese Kinder zuvor eine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragt wurde.
Ich habe keine ungünstigere Zahl der Kinderfreibeträge beantragt.
Dieser wurde wahrscheinlich automatisch abgezogen, da mein Sohn in diesem Jahr 2022 volljährig werden wird.
Ich habe den Antrag trotzdem abgeschickt und die Schulbescheinigung beigefügt, die ich auch schon beim Antrag für die Verlängerung der Kindergeldzahlung bei der Bundesanstalt für Arbeit beigefügt habe.
Frage:
Was hat der o.g. Hinweis zu bedeuten?
D.h. wenn er stimmt, so frage ich mich, an welcher Stelle ich sonst beantragen kann, dass der Kinderfreibetrag wieder auf 1.0 erhöht wird.
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