Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

    Wenn man im Januar die Steuerklasse 2 hatte und dann ab Februar die Steuerklasse 1, ist man dann noch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?

    #2
    Meines Wissens verpflichtet die Steuerklasse 2 zur Abgabe der Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      Auch wenn es nur ein 1 Monat war?

      Kommentar


        #4
        Hab jetzt mal versucht eine Gesetzesstelle dafür zu finden. Aber scheinbar gibt es keine. Das würde heißen dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

        Kommentar


          #5
          Das würde heißen dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
          So ist das !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Es sei denn das Finanzamt verlangt von Dir eine Steuererklärung oder Du erfüllst einen anderen Pflichtveranlagungstatbestand, insbesondere aus § 46 EStG. Nebeneinkünfte und / oder Lohnersatzleistungen von über 410 € sind da der Klassiker.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X