Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

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  • Josy7719
    Neuer Benutzer
    • 15.03.2019
    • 4

    #1

    Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung

    Wenn man im Januar die Steuerklasse 2 hatte und dann ab Februar die Steuerklasse 1, ist man dann noch verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15402

    #2
    Meines Wissens verpflichtet die Steuerklasse 2 zur Abgabe der Steuererklärung.

    Kommentar

    • Josy7719
      Neuer Benutzer
      • 15.03.2019
      • 4

      #3
      Auch wenn es nur ein 1 Monat war?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15402

        #4
        Hab jetzt mal versucht eine Gesetzesstelle dafür zu finden. Aber scheinbar gibt es keine. Das würde heißen dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 46040

          #5
          Das würde heißen dass keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
          So ist das !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7880

            #6
            Es sei denn das Finanzamt verlangt von Dir eine Steuererklärung oder Du erfüllst einen anderen Pflichtveranlagungstatbestand, insbesondere aus § 46 EStG. Nebeneinkünfte und / oder Lohnersatzleistungen von über 410 € sind da der Klassiker.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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