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Steuerklassenwechel auf 4 Faktor für Rentner?

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    Steuerklassenwechel auf 4 Faktor für Rentner?

    Laut Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP soll die Kombination 3/5 generell in die das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Stand Dezember 2022 ist in dieser Richtung aber noch nichts passiert. Wird diese Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag aber umgesetzt, würde das die Abschaffung der Kombi 3/5 bedeuten.

    Ich habe mal einen möglichen Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4 mit Faktor durchgetest und für mich ergaben sich dabei folgende Frage:

    1. In Zeile 28 soll der voraussichtliche Jahresbruttoarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis angegeben werden. Bei einem Rentner gibt es aber kein erstes Dienstverhältnis. Soll man da den Jahresbetrag der Rente eingeben oder nur den steuerpflichtigen Teil der Rente (also abzgl. steuerfreien Teil)? Und bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorgung nur den Ertragsanteil? Also zusammen nur die sog. Summe der zu versteuernden Renten und Leistungen?

    2. Werden evtl. Sonderausgaben wie z.B. eine Schwerbehindertenpauschale beim Faktor berücksichtigt? Automatisch wie in den Vorjahren?

    3. Ich nehme mal an, dass der AN-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird. Beim Renter fällt der ja weg bzw. liegt nur bei 102€. Wird das berücksichtigt? Die Steuergerechtigkeit mit 4 Faktor soll ja immer für den laufende Jahr bzw. Folgejahr gelten und müsste doch irgendwo seine individuellen Sonderausgaben und Werbungskosten angeben können, oder sehe ich falsch.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

    #2
    Für einen Nur-Rentner spielt das alles überhaupt keine Rolle. Wer neben der Rente Versorgungsbezüge direkt vom früheren Arbeitgeber erhält,

    bei dem würde sich der Lohnsteuereinbehalt erhöhen, an der Einkommensteuer würde sich aber überhaupt nichts ändern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hä? Ehrlich gesagt, verstehe die Antwort nicht so richtig. Von Versorgungsbezügen steht doch gar nichts in meinem Beitrag.

      Und was ich verssen hatte zu erwähnen: Einkünfte der Ehefrau als AN ca. 90000€ im Jahr. Ehemann ist Rentner mit ca. 25000€ Jahresrente bzw. ca. 18000€ zu versteuernden Renten und Leistungen.
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        #4
        Einkünfte der Ehefrau als AN ca. 90000€ im Jahr. Ehemann ist Rentner mit ca. 25000€ Jahresrente bzw. ca. 18000€ zu versteuernden Renten und Leistungen.
        Wenn die Ehefrau derzeit die Steuerklasse 3 nutzt, würde sich deren Lohnsteuereinbehalt erhöhen, an der Höhe der Einkommensteuer ändert

        sich bei einer Zusammenveranlagung nichts. Die Lohnsteuer ist ja nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Meine Anmerkung zu

        den Versorgungsbezügen war nur ein Beispiel. Die Auswirkungen sind nicht anders als bei einem Ehegatten, der noch als aktiver AN tätig ist.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Jetzt habe ich verstanden, stand gestern ein wenig neben mir. Ein Rentner hat ja keinen Lohnsteuerabzug, sondern bekommt seine Rente brutto und die Steuer wird erst bei der Berechnung der Einkommensteuer erhoben. Deswegen kann er auch kein Bruttojahreseinkommen aus einem Dienstverhältnis angegeben und es würde sich ein hier rein rechnerisch ein Faktor von 1,000 beim AN ergeben, also nutzlos. Ein Steuerklassenwechsel ist daher bei Verheiraten, wo einer noch AN ist, also fast sinnlos, außer man eine Steuervorauszahlung vermeiden, aber dann wäre aber 4/4 ohne Faktor zu wählen. AN-Pauschbeträge werden beim Faktor automatisch mit berücksichtigt und sonstige Werbungskosten und Sonderausgaben wären über evtl. Freibeträge zu steuern.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Ein Steuerklassenwechsel ist daher bei Verheiraten, wo einer noch AN ist, also fast sinnlos, außer man eine Steuervorauszahlung vermeiden, aber dann wäre aber 4/4 ohne Faktor zu wählen
            Bei der Konstellation Arbeitnehmer - Rentner sind Steuervorauszahlungen der Normalfall, ich wüsste nicht, wie man die durch einen Steuerklassenwechsel

            vermeiden könnte. Man kann die Höhe der Steuervorauszahlungen beeinflussen, mehr aber auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Man kann die Höhe der Steuervorauszahlungen beeinflussen, mehr aber auch nicht.
              Stimmt, aber der Lohnsteuerabzug bei einem so hohen Einkommen ist bei Steuerklasse 4 wesentlich höher, als bei Steuerklasse 3, richtig? Insofern fällt wahrscheinlich eine Steuervorauszahlung ganz weg oder wird zumindest deutlich reduziert. Trotzdem würde ich es persönlich unter diesen Voraussetzungen bei Steuervorauszahlung lassen. Aber das ist Geschmacksache.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Ob jetzt monatlich Lohnsteuer einbehalten wird oder ich vierteljährlich Steuervorauszahlungen leiste, ist m. E. gehupft wie getupft.

                Ich stelle monatlich den benötigten Betrag auf einem Tagesgeldkonto zurück und entnehme dann jedes Quartal die Vorauszahlung.

                Das bringt inzwischen sogar wieder einen kleinen Zinsertrag. Auch wenn mein Versorgungsbezug nach Steuerklasse 4 versteuert

                werden müsste, würden die Vorauszahlungen nicht auf 0,00 € fallen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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