Laut Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP soll die Kombination 3/5 generell in die das Faktorverfahren der Steuerklasse 4 überführt werden. Stand Dezember 2022 ist in dieser Richtung aber noch nichts passiert. Wird diese Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag aber umgesetzt, würde das die Abschaffung der Kombi 3/5 bedeuten.
Ich habe mal einen möglichen Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4 mit Faktor durchgetest und für mich ergaben sich dabei folgende Frage:
1. In Zeile 28 soll der voraussichtliche Jahresbruttoarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis angegeben werden. Bei einem Rentner gibt es aber kein erstes Dienstverhältnis. Soll man da den Jahresbetrag der Rente eingeben oder nur den steuerpflichtigen Teil der Rente (also abzgl. steuerfreien Teil)? Und bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorgung nur den Ertragsanteil? Also zusammen nur die sog. Summe der zu versteuernden Renten und Leistungen?
2. Werden evtl. Sonderausgaben wie z.B. eine Schwerbehindertenpauschale beim Faktor berücksichtigt? Automatisch wie in den Vorjahren?
3. Ich nehme mal an, dass der AN-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird. Beim Renter fällt der ja weg bzw. liegt nur bei 102€. Wird das berücksichtigt? Die Steuergerechtigkeit mit 4 Faktor soll ja immer für den laufende Jahr bzw. Folgejahr gelten und müsste doch irgendwo seine individuellen Sonderausgaben und Werbungskosten angeben können, oder sehe ich falsch.
Ich habe mal einen möglichen Steuerklassenwechsel von 3/5 auf 4 mit Faktor durchgetest und für mich ergaben sich dabei folgende Frage:
1. In Zeile 28 soll der voraussichtliche Jahresbruttoarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis angegeben werden. Bei einem Rentner gibt es aber kein erstes Dienstverhältnis. Soll man da den Jahresbetrag der Rente eingeben oder nur den steuerpflichtigen Teil der Rente (also abzgl. steuerfreien Teil)? Und bei den Leistungen aus einer betrieblichen Altersvorsorgung nur den Ertragsanteil? Also zusammen nur die sog. Summe der zu versteuernden Renten und Leistungen?
2. Werden evtl. Sonderausgaben wie z.B. eine Schwerbehindertenpauschale beim Faktor berücksichtigt? Automatisch wie in den Vorjahren?
3. Ich nehme mal an, dass der AN-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt wird. Beim Renter fällt der ja weg bzw. liegt nur bei 102€. Wird das berücksichtigt? Die Steuergerechtigkeit mit 4 Faktor soll ja immer für den laufende Jahr bzw. Folgejahr gelten und müsste doch irgendwo seine individuellen Sonderausgaben und Werbungskosten angeben können, oder sehe ich falsch.
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