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Steuerklasse 4 mit Faktor - Faktor verschwunden

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    Steuerklasse 4 mit Faktor - Faktor verschwunden

    Guten Morgen,
    meine Frau und ich hatten bisher die Steuerklasse 4 mit Faktor.
    In meiner Januar Gehaltsabrechnung ist der Faktor jetzt quasi verschwunden und ich bzw. wir wurden nur noch mit der Klasse 4 abgerechnet.
    Muss ich den Faktor neu beantragen? Berechnet habe ich diesen. Wo muss ich den Faktor beantragen.
    Dankeschön und viele Grüße
    gazzi

    #2
    Der Faktor muss jedes Jahr bis November für das Folgejahr beantragt werden. Wird er nicht neu beantragt, verfällt der Faktor und man wird in 4/4 ohne Faktor eingestuft. Also jedes Jahr im November auf Termin legen. Beantragen kannst du ihn online über MeinElster. Berechnen kannst du in im Internet bei einigen Tools, musst du mal googeln oder so.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Du kannst ihn übrigens für das laufende Jahr ebenfalls bis spätestens November beantragen.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Der Faktor muss jedes Jahr bis November für das Folgejahr beantragt werden.
        Nach meiner Kenntnis nur jedes zweite Jahr. Die Steuerklassenkombination IV / Faktor hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und ist für Folgejahre neu zu beantragen.

        https://www.elster.de/eportal/formul...klassenwechsel
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
          Du kannst ihn übrigens für das laufende Jahr ebenfalls bis spätestens November beantragen.
          Danke Euch HundKatzeMaus und Charlie24 ,
          das bedeutet dann aber schon, dass ich den Faktor noch für 2023 nachreichen kann, oder?

          Dann mach ich das heute mal auf MeinElster.
          "Verloren" ist das Januar Geld ja nicht, bekomme ich ja von der Steuer wieder, aber das ganze Jahr auf das Geld quasi zu verzichten wäre sonst wirklich übel.

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            #6
            das bedeutet dann aber schon, dass ich den Faktor noch für 2023 nachreichen kann, oder?
            Natürlich könnt ihr den Faktor für 2023 beantragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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