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Kinderfreibetrag ändern nach Steuerklassenwechsel auf IV/IV

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    #16
    ok, jetzt bin ich verwirrt, ich dachte der Arbeitgeber holt sich die Informationen vom Finanzamt? Muss ich das meinem Arbeitgeber sagen und der meldet das dann ans Finanzamt, wie viele Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind? Das würde zu mindestens erklären, warum ich bei Elster nichts finden kann, wo und wie ich es ändern kann.

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      #17
      Nein, der Arbeitgeber muss die Daten verwenden, die ihm beim Abruf vom Finanzamtsserver mitgeteilt werden. Und ich gehe davon aus, dass die auch richtig sind.

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        #18
        Es passiert auch nichts. Dass bei Steuerklasse IV bei jedem Elternteil jedes Kind mit 1.0 eingetragen wird, ist dem Wortlaut von

        § 38b Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe a EStG geschuldet, das führt aber nicht zu einer doppelten Berücksichtigung. So regelt z. B. das

        Solidaritätszuschlaggesetz in § 3 Abs. 2a die Berücksichtigung des Kinderfreibetrags in Abhängigkeit von den Lohnsteuerklassen wie folgt:


        Vorbehaltlich des § 40a Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes ist beim Steuerabzug vom Arbeitslohn Bemessungsgrundlage die Lohnsteuer; beim Steuerabzug vom laufenden Arbeitslohn und beim Jahresausgleich ist die Lohnsteuer maßgebend, die sich ergibt, wenn der nach § 39b Absatz 2 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes zu versteuernde Jahresbetrag für die Steuerklassen I, II und III im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den doppelten Kinderfreibetrag sowie den doppelten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf und für die Steuerklasse IV im Sinne des § 38b des Einkommensteuergesetzes um den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Absatz 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) ...
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Vielen Dank die Herren für interessanten Einblicke und Stellungsnahmen. Allerdings weiß ich jetzt noch immer nicht, wie und wo ich einen Antrag bei Elster stellen kann, dass 1,0 Kinderfreibetrag auf meine Frau übergehen?!

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            #20
            So scheinbar kann man dies nicht über Elster lösen. Es wird notwendig einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt zu stellen. Antrag auf Korrektur von unzutreffenden elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - weiter unten im Formular können die Kinder eingetragen werden und welchem Elternteil es zugewiesen werden soll.
            Eine automatische Verteilung bei IV/IV Modell erfolgt nicht.
            Aber trotzdem Danke für die Mühen.

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              #21
              Meines Erachtens musst du überhaupt nichts unternehmen, das passt schon.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                Heutzutage löst man halt gern Probleme, von denen man gar nicht weiß ob man sie hat.

                Zitat von westcasio Beitrag anzeigen
                kann aber die Merkmale nur für mich abrufen

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                  #23
                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  Heutzutage löst man halt gern Probleme, von denen man gar nicht weiß ob man sie hat.
                  Ich verstehe auch nicht, was das soll.

                  Der Ablaufplan für die Berechnung des Steuerabzugs durch den Arbeitgeber sieht an dieser Stelle so aus:

                  Screenshot_2024-01-04-00-03-23-56_e2d5b3f32b79de1d45acd1fad96fbb0f.jpg
                  Da sieht man doch klar, dass das nur funktioniert, wenn man in Klasse 4 bei zwei Kindern als Zahl der Kinderfreibeträge auch 2 hat. Insofern sehe ich wie diverse andere in diesem Thread den Fehler nicht.

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