Kinderfreibetrag ändern nach Steuerklassenwechsel auf IV/IV

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  • westcasio
    Neuer Benutzer
    • 02.01.2024
    • 8

    #1

    Kinderfreibetrag ändern nach Steuerklassenwechsel auf IV/IV

    Hallo liebe Comunity,

    meine Frau und ich verdienen ab diesem Jahr jährlich das selbe und wir haben unsere Steuerklasse auf IV/IV geändert. Aktuell laufen beide Kinder mit Kinderfreibetrag 2.0 auf meinen Abzügen. Ich würde gerne dies ändern, so dass jeder von uns 1.0 Kinderfreibetrag hat. Da wir Kirchensteuer als auch Soli zahlen, nimmt dies bei uns Einfluss. Wie kann ich dies nun bei ELSTER entsprechend beantragen?

    Vielen Dank im Voraus.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15383

    #2
    Eigentlich solltet Ihr beide jetzt zwei Kinder eingetragen haben.

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    • westcasio
      Neuer Benutzer
      • 02.01.2024
      • 8

      #3
      ok, vielen Dank, meine Frau und ich nutzen einen ELSTER Zugang, kann aber die Merkmale nur für mich abrufen. Da bleibt uns dann nur abzuwarten, was der neue Arbeitgeber auf dem Gehaltszettel ausweist.

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Dann solltest Du veranlassen, dass Du auch die Daten Deiner Frau abrufen kannst - sofern sich das möchte. Die FAQ sagen dazu:

        Die vorausgefüllte Steuererklärung wird auch als Abruf von Bescheinigungen bezeichnet und ist ein kostenloses Serviceangebot der Steuerverwaltung. Diese elektronische Sammlung von Bescheinigungen hat das Ziel, Ihnen die Erstellung der Einkommensteuererklärung zu erleichtern. Die Steuerverwaltung sammelt für Sie Daten in elektronischer Form und stellt Ihnen diese Bescheinigungen zur Verfügung. Sie (oder ein von Ihnen Bevollmächtigter, z. B. Ihr Steuerberater) können so auf die zu Ihrer Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Informationen zugreifen und diese gegebenenfalls für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.

        Den Abruf der Bescheinigungen für andere Personen (z. B. Kind, Ehefrau) beantragen Sie in Mein ELSTER unter "Formulare & Leistungen" - "Bescheinigungen verwalten" - "Bescheinigungen anderer Personen". Weitere Informationen finden Sie in Mein ELSTER unter "Benutzergruppen" - "Privatpersonen"
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45941

          #5
          Bei IV/IV müsste zukünftig bei jedem von euch 1.0 in den ELStAM stehen, m. W. muss man da selbst nicht weiter tätig werden.

          Deine eigenen ELStAM kannst du doch zur Kontrolle abrufen, da musst du nicht auf die Gehaltsabrechnung warten.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • westcasio
            Neuer Benutzer
            • 02.01.2024
            • 8

            #6
            Ja, das habe ich bereits versucht, allerdings kommen dort nur die Daten zu Religionszugehörigkeit und Stammdaten, sonst nichts. Hier können auch keine aktuellen Daten eingesehen werden, nur was in der Vergangenheit war.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45941

              #7
              Den Abruf der Bescheinigungen für andere Personen ...
              Der Abruf der Bescheinigungen für andere Personen liefert aber doch nicht deren ELStAM
              .
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • westcasio
                Neuer Benutzer
                • 02.01.2024
                • 8

                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Bei IV/IV müsste zukünftig bei jedem von euch 1.0 in den ELStAM stehen, m. W. muss man da selbst nicht weiter tätig werden.

                Deine eigenen ELStAM kannst du doch zur Kontrolle abrufen, da musst du nicht auf die Gehaltsabrechnung warten.
                ah ok, den Abruf für meine Daten habe ich gerade beantragt und wenn es automatisch erfolgt, dann müsste ich die 1,0 sehen, ergo die andere 1,0 dann bei meiner Frau sein.

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                • holzgoe
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.01.2009
                  • 12107

                  #9
                  Hallo westcasio,

                  bei Steuerklassenkombination IV/IV sollte bei euch beiden eigentlich jeweils 2,0 stehen siehe Beitrag 2 von L. E. Fant

                  Tschüß

                  Kommentar

                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45941

                    #10
                    bei Steuerklassenkombination IV/IV sollte bei euch beiden eigentlich jeweils 2,0 stehen
                    Bist du dir da sicher ? In der Lohnsteuerklasse IV wird der Kinderfreibetrag auf beide Eltern aufgeteilt. Auf jeweils 2.0 für jeden

                    komme ich da nur bei 4 Kindern. https://www.lexware.de/wissen/untern...teuerklasse-4/
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • westcasio
                      Neuer Benutzer
                      • 02.01.2024
                      • 8

                      #11
                      Ich habe jetzt die Auskunft erhalten, die Steuerklasse wurde auf IV wie erwartet geändert, der Kinderfreibetrag steht weiterhin mit 2,0. Da wir nur 2 Kinder haben, muss ich wohl doch einen Antrag stellen, da es nicht automatisch verteilt wird. Also bleibt die Frage bestehen, wie kann ich nun 1,0 auf meine Frau übertragen?

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                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15383

                        #12
                        Ich hab jetzt mal gegoogelt ... und vollkommen widersprüchliche Treffer gefunden, ob bei 4/4 ganze oder halbe Kinder eingetragen werden.

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45941

                          #13
                          ... und vollkommen widersprüchliche Treffer gefunden, ob bei 4/4 ganze oder halbe Kinder eingetragen werden.
                          Meines Erachtens führt eine hälftige Aufteilung auf die Eltern zum Eintrag von halben Freibeträgen, also 0,5 je Kind, alles andere erscheint mir unlogisch.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          • holzgoe
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.01.2009
                            • 12107

                            #14
                            Hallo,
                            ich habe eine Tochter mit drei Kindern und die hat IV/IV und der Arbeitgeber berücksichtigt bei der Lohnsteuerbescheinigung für jeden 3,0 KfB.
                            In den ELSTAM ist natürlich hinterlegt Zuordnung der Kinder für jedes Elternteil halb.

                            Tschüß

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                            • Charlie24
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.03.2014
                              • 45941

                              #15
                              In den ELSTAM ist natürlich hinterlegt Zuordnung der Kinder für jedes Elternteil halb.
                              Gut, dann ergibt das Sinn, auch wenn ich persönlich das nicht unbedingt für logisch halte.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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