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Ummeldung aller Mitarbeiter nach Update für ERiC-Zertifikat auf 39.4. notwendig?

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    Ummeldung aller Mitarbeiter nach Update für ERiC-Zertifikat auf 39.4. notwendig?

    Hallo Zusammen,

    im März/April 2024 wurde durch das Finanzamt ein zwingendes Update für AG im System auf die Eric-Version 39.4. notwendig.

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen, ob es dann zwingend notwendig ist im System, ein Update mit dem Grund Ummeldung für alle zu diesem Zeitpunkt angemeldeten Mitarbeiter im Unternehmen durchzuführen oder nicht?


    Vielen Dank und viele Grüße,
    Steudten

    #2
    Bei ERiC-Updates muss man nie irgendwas ummelden. Das ist höchstens beim Wechsel des verwendeten ELSTER-Zertifikats erforderlich (ob auch bei einer simplen Verlängerung desselben Zertifikats, weiß ich gerade nicht, aber vermutlich nicht).

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      #3
      ob auch bei einer simplen Verlängerung desselben Zertifikats, weiß ich gerade nicht, aber vermutlich nicht
      Soweit ich das im Kopf habe, muss für ELStAM auch bei der Verlängerung des Zertifikats ein Wechsel des Datenübermittlers angestoßen werden.

      Das können aber alle professionellen Lohnabrechnungsprogramme.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Soweit ich das im Kopf habe, muss für ELStAM auch bei der Verlängerung des Zertifikats ein Wechsel des Datenübermittlers angestoßen werden.
        Meine Erfahrung:
        Ich habe bei einer Zertifikatsverlängerung noch nie einen Wechsel des Datenübermittlers angestoßen - gab keine Probleme.
        (Bei einem Zertifikatswechsel ist es aber erforderlich.)

        Kommentar


          #5
          Zitat von VSW-BS Beitrag anzeigen
          Meine Erfahrung:
          Ich habe bei einer Zertifikatsverlängerung noch nie einen Wechsel des Datenübermittlers angestoßen - gab keine Probleme.
          (Bei einem Zertifikatswechsel ist es aber erforderlich.)
          Hallo,
          das ist auch mein Wissensstand aus eigenen Erfahrungen mit Arbeitgebern.

          Tschüß

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            #6
            Hallo Zusammen,

            danke für den Erfahrungsaustausch!
            Die Infos helfen mir weiter, vielen Dank!

            Viele Grüße,
            Steudten

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              #7
              In der Online-Hilfe zu ELStAM heißt es:

              Allgemeiner Hinweis zur Zertifikatsverwendung im Verfahren ELStAM:

              Nach jeder Neuregistrierung (auch bei Neuregistrierung mit der gleichen Steuernummer oder einer Zertifikatsverlängerung) ist für die weitere Teilnahme am Verfahren ELStAM
              zu beachten, dass mit dem neuen Zertifikat mindestens ein aktiver Transfer (An-, Ab- oder Ummeldung) durchgeführt werden muss
              .
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                In der Online-Hilfe zu ELStAM heißt es:

                Allgemeiner Hinweis zur Zertifikatsverwendung im Verfahren ELStAM:

                Nach jeder Neuregistrierung (auch bei Neuregistrierung mit der gleichen Steuernummer oder einer Zertifikatsverlängerung) ist für die weitere Teilnahme am Verfahren ELStAM
                zu beachten, dass mit dem neuen Zertifikat mindestens ein aktiver Transfer (An-, Ab- oder Ummeldung) durchgeführt werden muss
                .

                Hallo Charlie24,

                sprich, auch bei diesem Update müßte die Ummeldung erfolgen?
                Sorry, ich sehe nicht mehr durch.

                Danke und viele Grüße,
                Steudten

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                  #9
                  Nein, der Thread ist jetzt etwas abgedriftet. Die Antwort auf die ursprüngliche Frage lautet NEIN.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                    Nein, der Thread ist jetzt etwas abgedriftet. Die Antwort auf die ursprüngliche Frage lautet NEIN.
                    Ok, danke!

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      In der Online-Hilfe zu ELStAM heißt es:

                      Allgemeiner Hinweis zur Zertifikatsverwendung im Verfahren ELStAM:

                      Nach jeder Neuregistrierung (auch bei Neuregistrierung mit der gleichen Steuernummer oder einer Zertifikatsverlängerung) ist für die weitere Teilnahme am Verfahren ELStAM
                      zu beachten, dass mit dem neuen Zertifikat mindestens ein aktiver Transfer (An-, Ab- oder Ummeldung) durchgeführt werden muss
                      .
                      Das ist interessant. Ich kann hier nur wiedergeben, wie es bisher bei mir (problemlos) lief. Die nächste Verlängerung ist leider erst Ende 2025 fällig - und ich möchte es nicht unnötig vorher testen.

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