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Steuerklasse 6 statt 1

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    Steuerklasse 6 statt 1

    Hallo zusammen,

    ich habe hier schon einiges zu diesem Thema gelesen, und es scheint, dass solche Fälle öfter vorkommen. Da ich mich jedoch noch nicht so gut auskenne, möchte ich meine Frage hier stellen.

    Im Jahr 2022 hatte ich zwei Arbeitgeber und erhielt korrekterweise die Steuerklassen 1 und 6, bis Oktober 2022. Im Oktober habe ich einen der Jobs gekündigt und meinem verbleibenden Arbeitgeber mitgeteilt, dass die Steuerklasse auf 1 geändert werden soll. Leider hat dieser das erst ab Dezember berücksichtigt.

    Meiner Ansicht nach habe ich für den Monat November zu viel Lohnsteuer gezahlt (denke um die 300€), da ich da noch nach Steuerklasse 6 besteuert wurde, obwohl ich nur einen Arbeitgeber hatte. Ich habe meinen Arbeitgeber darauf hingewiesen, aber er sagte, das Finanzamt müsse das regeln. Das Finanzamt meinte wiederum, es sei Aufgabe des Arbeitgebers. Leider hat sich seitdem nichts getan, und ich versuche nun, die zu viel gezahlte Steuer über eine Steuererklärung auf elster.de zurückzuholen.

    Die meisten Felder in der Steuererklärung wurden automatisch ausgefüllt (der Teil mit Steuerklasse 6 aber nicht), aber ich bin mir unsicher, ob die "falsche" Steuerklasse korrekt berücksichtigt wird und ich so die zu viel gezahlte Steuer zurückbekomme.

    Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder kann mir einen Rat geben, wie ich am besten vorgehen sollte? Ich habe meine Daten anonymisiert angehängt.

    Vielen Dank im Voraus!

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    #2
    Beinhalten die 4 Einträge im Screenshot 2 den gesamten Bruttolohn des Jahres ? Dann passt das nämlich, da musst du nichts unter Lohnsteuerklasse 6

    erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Die 6.520,00 € sind zweimal eingetragen. Kann das richtig sein ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Entschuldige die späte Antwort.
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Beinhalten die 4 Einträge im Screenshot 2 den gesamten Bruttolohn des Jahres ? Dann passt das nämlich, da musst du nichts unter Lohnsteuerklasse 6

        erfassen.
        Ja, aber nur wenn ich die 6520 zweimal reinnehme, aber so viel habe ich da nicht verdient - 23.09 bis 31.12, waren 3 Monate nahe Mindestlohn, werde da Brutto 6520 insgesamt verdient haben. Die restliche Summe stimmt.
        Muss ich da nichts unter Lohnsteuerklasse 6 schreiben dann? Wurde ja so abgerechnet vom AG.


        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Nachtrag: Die 6.520,00 € sind zweimal eingetragen. Kann das richtig sein ?
        Das kann nicht richtig sein, das ist (wahrscheinlich) passiert weil im Elster Portal für den selben Arbeitgeber für den selben Zeitraum (vom 23.09. bis 31.12.) zwei Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen, ich nehme an wegen dem Steuerklassenwechsel, aber alle Zahlen sind in beiden Bescheiden identisch.

        Ich werde es dann so handhaben, dass ich einfach die 6520 einmal (alles unter St 1-5) mit reinnehme und passe die Anteile entsprechend an, hoffe ich bekomme die zuviel bezahlte Lohnsteuer zurück. Danke dir.

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          #5
          Zitat von riri223 Beitrag anzeigen
          Muss ich da nichts unter Lohnsteuerklasse 6 schreiben dann? Wurde ja so abgerechnet vom AG.
          Es wurden 1.034,80 abgerechnet. Wie - nach welcher Steuerklasse - die ermittelt worden sind ist jetzt vollkommen egal.
          Zuletzt geändert von L. E. Fant; 05.09.2024, 23:12.

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            #6
            Danke - habs abgeschickt

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