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Arbeitslosengeld und Nebenjob (Steuerklasse)

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    Arbeitslosengeld und Nebenjob (Steuerklasse)

    Hallo. Kurze Frage. Wenn ich neben dem Bezug von Arbeitslosengeld 1 (Steuerklasse 1) einen Nebenjob ausübe, wird dieser dann mit der Lohnsteuerklasse 1 oder 6 abgerechnet. Anders gefragt, "verbraucht" das Arbeitslosengeld die Steuerklasse 1 so dass für den Nebenjob nur noch die 6 übrig bleibt?

    #2
    Auf Arbeitslosengeld fällt keine Lohnsteuer an, es wird nicht nach Lohnsteuerklasse abgerechnet.

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