Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Freibetrag und nun?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Freibetrag und nun?

    Moin zusammen,

    ich hatte mir eigentlich für November und Dezember nen Freibetrag eintragen lassen (wollen).

    Nun war das FA so langsam das es den Freibetrag erst zum Dezember eintragen wird.

    Der Freibetrag wird dann deutlich höher sein als ich überhaupt an Lohnsteuer im Dezember zahlen werde.

    Wie ist denn da das Vorgehen?

    Freibetrag ist quasi so hoch wie Dez brutto Gehalt. Geht mir dann nicht irgendwas verloren oder kann ich beruhigt sein? Wie gesagt wollte es eigentlich für November und Dezember aufteilen.

    danke und VG

    #2
    Du musst doch sowieso eine Steuererklärung abgeben.

    Kommentar


      #3
      ja natürlich, aber wenn der komplette Jahresfreibetrag im Dezember angerechnet wird und genauso groß ist wie das Monatsbrutto, kann doch am Ende was nicht hinkommen oder liege ich da falsch?

      Kommentar


        #4
        Da liegst du falsch. Ein Freibetrag wirkt sich ja nur auf die abzufuehrende Lohnsteuer eines Monatsgehalts aus, die Einkommensteuer dagegen ist eine Jahressteuer. Das heisst, dass du mit einem monatlichen Freibetrag bereits vorab eine geringe Steuerbelastung hast, somit ein hoeheres Nettogehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommst, aber bei der Einkommensteuererklaerung im Folgejahr nicht soviel Steuern zurueck erstattet bekommst. Die Steuerlast ist auf jedenfall gleich, nur zeitlich verschoben. Klar soweit?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

        Kommentar


          #5
          Zitat von simmelbert Beitrag anzeigen
          ja natürlich, aber wenn der komplette Jahresfreibetrag im Dezember angerechnet wird und genauso groß ist wie das Monatsbrutto, kann doch am Ende was nicht hinkommen oder liege ich da falsch?
          Das Ergebnis ist dann, dass du im November noch regulär Lohnsteuer ohne Berücksichtigung eines Freibetrags bezahlt hast (anscheinend bist du deswegen aber nicht verhungert), und im Dezember dann ggfs gar keine mehr.

          Wie gesagt, hat der Freibetrag auf die Einkommensteuer keinen Einfluss. Wenn du im Jahr für 2000€ Strom verbrauchst, ist es effektiv auch egal, ob du monatlich einen Abschlag von 100 oder 200€ gezahlt hast.

          Kommentar


            #6
            in ordnung danke euch!

            Kommentar


              #7
              Hallo simmelbert!

              den Freibetrag erst zum (?) Dezember eintragen
              Was heißt denn "erst zum (?) Dezember" - also wir haben heut den 27.11., dann können Sie dem Finanzamt morgen gleich um 08:00 Uhr anrufen und denen mal "Beine machen" - bei gutem Willen erledigt das ein Sachbearbeiter "sofort" - sagen Sie dem doch, dass Sie das Geld dringend vor Weihnachten benötigen, ansonsten gibt's keine Weihnachtsgeschenke für die Kinder und/oder die Frau/Freundin/Mutter und das Finanzamt ist Schuld am schiefhängenden Haussegen - wenn das nicht hilft, der "langsame" Sachbearbeiter also nicht in die Gänge kommt, lassen Sie sich mit seinem Vorgesetzten verbinden !

              Zweite Möglichkeit:

              siehe hier - vielleicht rettet Ihnen Ihr Arbeitgeber das "Weihnachtsgeschäft":
              https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2346564.html



              Kommentar


                #8
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Hallo simmelbert!



                Was heißt denn "erst zum (?) Dezember" - also wir haben heut den 27.11., dann können Sie dem Finanzamt morgen gleich um 08:00 Uhr anrufen und denen mal "Beine machen" - bei gutem Willen erledigt das ein Sachbearbeiter "sofort" - sagen Sie dem doch, dass Sie das Geld dringend vor Weihnachten benötigen, ansonsten gibt's keine Weihnachtsgeschenke für die Kinder und/oder die Frau/Freundin/Mutter und das Finanzamt ist Schuld am schiefhängenden Haussegen - wenn das nicht hilft, der "langsame" Sachbearbeiter also nicht in die Gänge kommt, lassen Sie sich mit seinem Vorgesetzten verbinden !

                Zweite Möglichkeit:

                siehe hier - vielleicht rettet Ihnen Ihr Arbeitgeber das "Weihnachtsgeschäft":
                https://www.haufe.de/personal/haufe-...HI2346564.html


                Freibetrag wurde schon am 10. Oktober bentragt November Gehalt ist auch schon da. Ist auch nicht so das ich auf das Geld angewiesen bin Ich war lediglich verwirrt welche auswirkungen es hat wenn dann der komplette Freibetrag im Dezember berücksichtigt wird

                Kommentar


                  #9
                  Hallo simmelbert!

                  Wie aus dem verlinkten Fachartikel hervorgeht: Wenn Ihr Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich mit der Dezember-Entgeltabrechnung freiwillig macht / machen muss / machen darf, dann erhalten Sie "ganzjährig betrachtet" den Freibetrag, also auf der Entgeltabrechnung Dezember steht dann eine einmalige und extra Zeile drauf sinngemäß "Erstattete Lohnsteuer aufgrund Lohnsteuerjahresausgleich" !

                  Kommentar


                    #10
                    Ich hab jetzt grad nicht die Rechtsgrundlage parat, maßgebend ist aber immer das Eingangsdatum des LSt-Ermäßigungsantrages, egal wann das FA den bearbeitet. Wenn der Antrag noch im Oktober eingegangen ist wird das FA den Freibetrag auf November und Dezember verteilen, wenn er erst im November eingagangen ist wird der volle Bertrag auf Dezember eingetragen. Der Arbeitgeber muss ggf. eine Rückrechnung vornehmen.

                    Kommentar


                      #11
                      Hallo Telepeter u.a. Interessierte!

                      Ob der Arbeitger "rückrechnen" muss, weil das Finanzamt zuwenig Personal hat, bezweifle ist - selbst wenn es da irgendwo im Gesetz eine Pflicht zur Rückrechnung geben sollte, stellt sich die "Praktikerfrage", wie ich dieses "Schein-Recht" denn gegenüber dem Arbeitgeber durchsetze!

                      Aber die Lösung ist doch viel viel einfacher, gänzlich ohne zeitaufwändiger und kostenpflichtiger Rückrechnung:

                      Der Arbeitgeber sollte im Lohnprogramm den "permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich" geschlüsselt haben - dann läuft alles optimal für den Arbeitnehmer, egal ob Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld o.a. oder unterjähriger Eintrag eines Freibetrags: Es wird immer auf eine Jahressteuer hochgerechnet, und dann von der zeitanteiligen Lohnsteuer bis zum Abrechnungsmonat die Lohnsteuern der Vormonate abgezogen, der Rest ist dann die Lohnsteuer des laufenden Entgeltabrechnungszeitraums!

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Telepeter u.a. Interessierte!

                        Kleine Richtigstellung:

                        https://www.haufe.de/recht/deutsches..._HI351858.html

                        es sind rechtlich zwei paar Stiefel:
                        - permanenter Lohnsteuer-Jahresausgleich "jeden Monat" und
                        - betrieblicher Lohnsteuer-Jahresausgleich "mit der Dezember-Entgeltabrechnung"

                        dem "Praktiker" ist es letztendlich völlig egal, wie das funktioniert, den interessiert nur, dass der Arbeitgeber seine Software auch so schlüsselt/steuert und entsprechend abrechnet!
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 07.12.2024, 10:45.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X