Hallo, ich hatte für mehrere Jahre eine Schwerbinderung mit GDB 50 und den Wert entsprechend in das Formular "Anlage Sonderausgaben / außergewöhnliche Belastungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag" eingetragen. Jetzt haben sich die Voraussetzungen für die Behinderung geändert und ich möchte den Freibetrag wieder löschen. Wo kann ich das machen, in oben genanntem Formular gibt es die Option nicht. Wenn ich den GDB auf null setze kommt zurück, dass der Wert mindestens 30 sein muss.
Freibetrag wegen Schwerbehinderung löschen
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Das mit der Gültigkeit hat keinen Einfluß, da kann man eintragen, was man will. Die Nachricht an das FA wäre euch meine Wahl, wenn es sonst keine Möglichkeit gibt.
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Versteh ich nicht, wie soll ich den Freibetrag in den Papierkorb verschieben?Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenDas kann man doch ganz einfach auf der übergeordneten Seite löschen (Papierkorb).
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Das geht nicht, es muss irgendein Freibetrag eingetragen werden. Auch GDB 0 geht nicht, der muss mindestens 30 sein. Sonst meckert die Formularprüfung.
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Ich meinte ja auch, dass dazu gar keine Angaben gemacht werden, aber das geht ja nur, wenn noch andere Ermäßigungen drin stehen. Dann ist eine sonstige Mitteilung an das FA wohl am sinnvollsten. Oder du bereinigst es erst mit der Steuererklärung, dann gibt es natürlich eine Nachzahlung.
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Hallo delorean69 ,
Den Freibetrag für deine Schwerbehinderteneigenschaft bekommst du mit dem Einkommensteuerbescheid berücksichtigt, den brauchst du nicht löschen!Zitat von delorean69 Beitrag anzeigenich möchte den Freibetrag wieder löschen.
Die Schwerbehinderteneigenschaft gilt noch für das gesamte Jahr in dem der Ausweis abläuft.
Du darfst nur für das darauffolgende Jahr keine Steuerermäßigung mehr beantragen
und in der Einkommensteuererkläung unter Außergewöhnliche Belastungen Seite 1, Zeile 4, nichts mehr eintragen.
Sicherheithalber, damit es keine Überschneidungen gibt, kannst du ja noch, im auslaufenden Jahr,
eine sonstige Meldung ans FA schicken oder faxen oder mailen oder einen Brief schreiben.
Aber ich denke das FA ändert mit dem nächsten Bescheid dann auch deine Lohnsteuermerkmale sowieso.
Gruß - Hans
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Die Schwerbehinderung ist im November 2024 abgelaufen und so beim FA hinterlegt. Trotzdem ist das Merkmal im Januar 2025 immer noch aktiv. Ich werde eine Mitteilung an das FA machen.
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Hallo delorean69 ,
Genauso machst du das.Zitat von delorean69 Beitrag anzeigendas Merkmal im Januar 2025 immer noch aktiv.Ich werde eine Mitteilung an das FA machen.
Für 2024 ändert sich ja nichts, Es geht jetzt nur noch darum, dass dir in 2025 nicht zu wenig Lohnsteuer abgezogen wird.
Dazu muss der Lohnsteuer-Ermässigungsantrag aufgehoben werden und die Lohnsteuermerkmale geändert werden.
Ansonsten würdest du beim nächsten Einkommensteuerbescheid nachzahlen müssen.
Schön dass du dich nochmal gemeldet hast.
Gruß - Hans
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