Hallo, ich versuche den ELSTAM Abruf für meine Frau, die in meinem Profil als zweite Person angelegt ist, zu machen. Leider kann ich nur den Abruf für mich beauftragen. Habt ihr Tipps oder funktioniert das so nicht? Wir haben Anfang Januar den Kinderfreibetrag wieder beantragt, Sohn wurde 18 und fiel automatisch weg. Anfang Januar neu beantragt, Abruf ELStAM bei mir am 16.01.25 erfolgt, Daten wurden geändert. Auf der aktuellen Abrechnung meiner Frau hat sich nichts nichts geändert.
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Keine Ankündigung bisher.
Abruf ELSTAM für Ehefrau nicht möglich
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Habt ihr Tipps oder funktioniert das so nicht?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenMan kann nur die ELStAM des Kontoinhabers abrufen, es sei denn, man ist als Vollmachtnehmer der Ehefrau eingetragen.
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