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Wechsel Steuerklasse - 2 Arbeitgeber

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    Wechsel Steuerklasse - 2 Arbeitgeber

    Hallo zusammen,

    ich habe derzeit zwei Arbeitgeber, bei denen ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin. Dazu hätte ich zwei Fragen:
    1. Kann ich die beiden Beschäftigungsverhältnisse online in ELSTER einsehen? Ich habe dazu bisher leider nichts gefunden.
    2. Bei einem Arbeitgeber bin ich aktuell in Steuerklasse I eingestuft, beim anderen in Steuerklasse VI. Wie kann ich das möglichst unkompliziert ändern?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    #2
    1. Nein.
    2. Dem aktuellen Nebenarbeitgeber sagen, dass er zum Hauptarbeitgeber werden soll. Dieser muss dich dann abmelden und am nächsten Tag mit dem Merkmal Hauptarbeitgeber neu anmelden. Er erhält dann die Steuerklasse 1 zurück gemeldet, der bisherige Hauptarbeitgeber wird automatisch zum Nebenarbeitgeber und bekommt in der nächsten Änderungsliste die 6 gemeldet.

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      #3
      Deine Elstam-Daten kannst Du unter Formulare & Leistungen / Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte abrufen.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Deine Elstam-Daten kannst Du unter Formulare & Leistungen / Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte abrufen.
        Da steht aber nur, welche Steuerklasse und weitere Abzugsmerkmale man hat, aber nicht, welcher Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wie angemeldet hat.

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          #5
          ... aber nicht, welcher Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wie angemeldet hat.
          Ich habe meine ELStAM zwar schon ewig nicht mehr abgerufen, aber früher stand in der Auskunft, ob ein AG die ELStAM in

          den letzten 24 Monaten abgerufen hat. Dann wurde auch der AG genannt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo fischi5445!

            Die Antwort von multi ist zutreffend und vollumfänglich!

            Die weitere Diskussion über "ELSTAM" ist m.E. nicht zielführend, weil die ELSTAM-Daten schlicht und einfach auf jeder monatlichen Lohnsteuerabrechnung draufstehen!
            .
            Zitat aus nachfolgender Fundstelle: "Ihre aktuellen ELStAM werden in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen."

            grafik.png

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              #7
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
              Die weitere Diskussion über "ELSTAM" ist m.E. nicht zielführend, weil die ELSTAM-Daten schlicht und einfach auf jeder monatlichen Lohnsteuerabrechnung draufstehen!
              Sie stehen auch in der Eingangsfrage. Dein Posting mit dem großen Bild war wieder mal vollkommen unnötig.

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                #8
                Hallo L. E. Fant!

                Tja, kann man so und so sehen - klaro, Sie mit Ihren über 14.000 Postings haben anscheinend noch Lust und Laune, weitere 14.000 Postings die nächsten Jahre hier abzugeben - also auch noch hundertmal Informationen zum Abruf der ELSTAM-Daten zu posten - obwohl Vieles doch zwischenzeitlich hier im Forum oder in Anleitungen ablesbar ist - wenn man denn da und dort sucht!

                Und deshalb habe ich dieses Bild als Fundstelle meiner "Besserwisserei" gepostet - für Sie als Vollprofi natürlich nicht nötig, verstehe ich voll und ganz - aber für andere vielleicht doch hilfreich, damit die erkennen, sich bei Fragen auch mal auf "richtige" Suche zu begeben ...!
                Zuletzt geändert von Uwe64; 06.05.2025, 09:10.

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                  #9
                  ich danke euch erstmal soweit insebesonmdere dir L.E. Fant

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                    #10
                    Danke, fischi5445

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