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Verspätete Anmeldung Stk. 3

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    Verspätete Anmeldung Stk. 3

    Hallo zusammen,

    ich bin zum 01.06. in Steuerklasse 3 gewechselt, zum genannten Datum war auf dem ELStAM Auszug auch Steuerklasse 3 ersichtlich.
    Allerdings hat mein AG zum Juni die neuen Daten noch nicht erhalten...so wurde jetzt die Abrechnung (wir bekommen zum 15. unser Gehalt) noch unter Stk. 4 abgerechnet.

    Wieso kommt es da zu solch einer Verzögerung? Aber im Juli sollte das beim AG mit Stkl. 3 klappen?

    #2
    Das ist oft so, dass der AG das mit Verzögerung bekommt. Allerdings ist in der Meldung auch der Beginn der Gültigkeit enthalten, und der kann auch rückwirkend sein, so dass ein "normales" Lohnprogramm dann automatisch eine Korrektur des Vormonats macht - dann gibts mit dem Juli-Gehalt eine Nachzahlung für Juni.

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      #3
      Danke. Da bin ich mal echt gespannt, sollte das noch einen Monat längern dauern, zweifel ich wirklich die Moderne unseres Staats an.

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        #4
        Für das Verfahren gelten seit jeher bestimmte Regeln:

        Änderungen bei den ELStAM stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber einmal monatlich spätestens bis zum fünften Werktag des Folgemonats

        zum Abruf bereit. Der Arbeitgeber wird über Änderungen bei seinen Arbeitnehmern per E-Mail informiert und muss die Änderungen dann natürlich

        auch abrufen. Alle Lohnabrechnungsprogramme sind in der Lage, ein Vormonat aufzurollen und eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Davidbibo!

          Und die Antwort von Charlie24 ganz genau lesen!

          Weil: Wenn Ihr Arbeitgeber seine Entgeltabrechnungen zum 25. des laufenden Monats erstellt, dann hat er die neueste Information eben noch nicht vorliegen ...

          Falls Ihr Arbeitgeber erst auf den 10. des Folgemonats abrechnet, sollten Sie mal im Lohnbüro / beim Lohnabrechner nachfragen, was schiefgelaufen ist!

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            [Änderungen bei den ELStAM stellt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber einmal monatlich spätestens bis zum fünften Werktag des Folgemonatszum Abruf bereit. Der Arbeitgeber wird über Änderungen bei seinen Arbeitnehmern per E-Mail informiert und muss die Änderungen dann natürlich auch abrufen. Alle Lohnabrechnungsprogramme sind in der Lage, ein Vormonat aufzurollen und eine korrigierte Abrechnung zu erstellen.
            Das stimmt fast alles: Eine E-Mail gibt's nicht. Der Arbeitgeber muss einfach grundsätzlich jeden Monat vor der Lohnabrechnung die Lohnsteuerabzugsmerkmale abholen. Und dann gibt's entweder Änderungen (aktuell, für die Zuunft, oder rückwirkend) oder auch nicht.

            Es kommt auch sehr oft vor, dass man als Arbeitgeber die Meldung bekommt "Arbeitnehmer XYZ hat geänderte Lohnsteuerabzugsmerkmale", und wenn man dann nachschaut, steht genau das gleiche drin wie vorher. Ein AOK-Experte hat bei einem Lohnseminar gesagt, dass sowas immer vorkommen kann, wenn der Datensatz irgendwie "angefasst" wird - und dieses "Anfassen" kann auch im Bestellen einer Biomülltonne begründet sein (oder anderer Dinge, die mit dem Arbeitsverhältnis gar nix zu tun haben).

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              #7
              Eine E-Mail gibt's nicht.​
              In Mein ELSTER kann man die E-Mail-Benachrichtigung jedenfalls aktivieren.

              Benachrichtigung_Änderungslisten.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                In Mein ELSTER kann man die E-Mail-Benachrichtigung jedenfalls aktivieren.
                Ah, interessant. Kann man ELStAM denn auch auf "Mein Elster" abholen? Ich kann das ja mal ankreuzen und schauen, was passiert. In meinem Lohnprogramm gibts das jedenfalls nicht (und die haben auch nicht auf so eine Möglichkeit hingewiesen).

                Danke für den Tipp (was aber an meinem "das-Lohnprogramm-holt-die-ELStAM-sowieso-jeden-Monat-ab"-Workflow nichts ändert).

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                  #9
                  Kann man ELStAM denn auch auf "Mein Elster" abholen?
                  Könnte man auch, das dürfte in der Praxis aber die große Ausnahme sein.

                  Arbeitgeberfunktionen.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Mir wurde vom Arbeitgeber nur mittgeteilt, dass jetzt zum 15. noch in Stkl. 4 das Gehalt gezahlt wird. Zum 01.06. waren wohl noch keine neue Datensätze abrufbar. Ich hoffe wirklich dann zum 01.07. für Mitte Juli.

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                      #11
                      Hallo Davidbibo ,

                      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                      so dass ein "normales" Lohnprogramm dann automatisch eine Korrektur des Vormonats macht
                      Ein normales Lohnprogramm kann neben der Korrekturrechnung auch noch eine Rückrechnung,
                      die bis zu einem Fehler hin rückwirkend alles berichtigt, damit werden dann auch alle Meldungen berichtigt.
                      Viele scheuen allerdings so eine größere Massnahme und geben vor, da wäre nichts mehr zu machen, aber es geht!


                      Gruß - Hans

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                        #12
                        Hallo Davidbibo,

                        bei dir ist es ja noch nicht so dramatisch, da kann ja noch alles bei der Einkommensteuererklärung ausgeglichen werden.
                        Aber wenn jemand während des Jahres ausscheidet, muss das unbedingt sofort richtiggestellt werden!

                        Gruß - Hans

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