Ich / Arbeitgeber verstehe die Änderungslisten Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht: unter NEU steht bei einem Mitarbeiter ...gültig ab 1.3.2025, unter ALT andere Werte gültig ab 1.6.2025. Das ist doch unverständlich. Ohne Lösung mache ich einfach weiter falsch oder richtig. Komisches Programm.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
ELSTAM Unverständliche Änderungsmitteilung
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Komisches Programm.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Ich arbeite mit jLohn, aber das hat damit nichts zu tun, keine Verbindung. Ich bekomme per Mail eine Mitteilung, dass ich eine Mitteilung bekommen habe wegen Änderungslisten EStam. Ich logge mich ein und öffne die Mitteilung, dass ich eine Mitteilung habe (???). Ich suche diese Änderungslisten .. ... ... und sehe links zum Mitarbeiter eine NEU ELSTAM ab 1.3.2025, und rechts daneben andere Werte/Steuerklassen Freibeträge unter ELSTAM ALT gültig ab 1.6.2025. Was mache ich mit sowas?
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Hallo,
die ELSTAM-Meldungen müssen verpflichtend in das Programm übernommen werden. - So kenne ich das jedenfalls.
Solch eine eigenartige Meldung ist mir bis jetzt nicht begegnet.
Das Programm jLohn kenne ich nicht, deshalb kann ich nichts dazu sagen, ob hier ein Fehler vorliegt. (Ich arbeite mit einem anderen Lohnabrechnungsprogramm, das offensichtlich die Meldungen etwas anders zur Verfügung stellt.)
Ich würde vermutlich tapfer die ELSTAM-Meldung übernehmen (und fast erwarten, dass sie sich als zwei Meldungen entpuppt: eine Änderung mit Werten ab 01.03.25 und eine 2. Änderung mit Werten ab 1.6.2025. Aber das ist nur eine Vermutung).
Je nachdem, wie oft Lohnsteuermeldungen abgegeben werden müssen, sind berichtigte Meldungen für die Monate ab März oder für alle 3 vergangenen Quartale zu erwarten.
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Hallo Weichold!
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Sie sollten solch eine Frage nicht im Elster-Forum, sondern hier stellen:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit der Anwendung habe?
Wir helfen Ihnen bei Fragen zu JLohn gerne. Kontaktieren Sie uns bitte hier.
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Sie sollten sich ernsthaft folgende Fragen stellen:
Kann ich das wirklich?
Mit solch einem Programm?
Wie gut ist der Kunden-/hotline-service?
Wie hoch ist mein Kosten-/Haftpflicht-Risiko: Wenn die Sozialkassenprüfung oder die Lohnsteuerprüfung Fehler feststellt, haftet i.d.R. der Arbeitgeber ...
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Ich spiele den Ball zurück:
sicherlich ist weder "ELSTAM" noch "Elster" ein "komisches Programm", sondern Ihr jLohn ist vielleicht ein "Komisches Programm" ... !?
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Schade, ich werde nicht verstanden: Wenn ich eine Meldung zu geänderten Elstam bekomme, bewege ich mich ganz normal wie bei svNet oder anderen online-Portalen per Login zu den entsprechenden Menüpunkten. Mein Lohnprogram hat ÜBERHAUPT nichts damit zu tun, alles daraus gebe ich händisch in svNet und Elster ein, seit Jahren, ist okay, geht flott, mehr brauche ich nicht. Der jLohn-Support ist sehr schnell und professionell, aber hat dazu naturgemäß nichts zu sagen. So sieht die Problemzone aus: Beachte das Datum bei ALT und NEU. Was ist richtig ab wann?Änderungen an Arbeitnehmern.jpg
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Hallo Weichold!
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Sie wurden schlicht und einfach deshalb nicht verstanden, weil "übliche" Lohnprogramme
- die ELSTAM-Daten jeden Monat vor der Entgeltabrechnung abrufen,
- automatisch in die Personalstammdaten einpflegen,
- bei der nächsten Entgeltabrechnung berücksichtigen,
- automatisch Rückrechnungen oder Wiederholungsabrechnungen vergangener schon abgerechneter Monate anstoßen,
- automatisch alle Berichtigungen in allen Monatsmeldungen berücksichtigen.
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Also solch eine Frage kann nur bei Verwendung eines Lohnprogrammes entstehen, bei dem diese Standard-Automatismen nicht enthalten sind!
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In diesem Ihrem Fall befürchte ich, werden Sie so richtig viel Spaß an Ihrem Programm haben:
Ich schätze jetzt mal:
1. Ihr Mitarbeiter hat am 01.06.2025 die Steuerklasse 2 und einen halben Kinderfreibetrag eintragen lassen.
2. Daraufhin "flog" seine Ex bzw. die Mutter des Kindes "vollautomatisch" und "hochkant" aus der Steuerklasse 2 und wurde ab Juni mit 1 abgerechnet!
3. Dann gab's natürlich und vorhersehbar ordentlich Zoff mit der werten Dame, die daraufhin wiederum "alle Freibeträge an sich zog", wohl mit der Behauptung, Ihr Mitarbeiter, der Vater, ist ein Hallodri, der weder seine Kindes-Unterhaltspflichten noch seine Kindes-Betreuungspflichten erfüllt!
Tja, lieber Weichold, fragen Sie nicht uns, sondern Ihren Mitarbeiter, was da gelaufen ist!
Aber letztendlich muss Ihnen das als Arbeitgeber ja völlig schnurz sein - ist dann eben Ihr Pech, wenn sie jetzt ab 01.03.2025 alle Entgeltabrechnungen und alle Meldungen korrigieren müssen - mit einem Programm, das das nicht automatisch für Sie erledigt - Sie also alles "von Hand" erledigen müssen!
Wenn Sie die Korrekturen nicht durchführen, haften Sie für die zuwenig einbehaltene Lohnsteuer!
Und wenn Sie wiederum "Pech" haben, ist Ihr Mitarbeiter eben kein Hallodri, sondern seine Ex is ne Hexe und hat das Finanzamt frech angelogen - dann ändern sich irgendwann bis zum Jahresende nochmals die Lohnsteuerklasse als auch die Kinderfreibeträge - natürlich rückwirkend - und wenn's ganz doll kommt, kommt der Steuerklassenwechsel zu einem anderen Stichtag ... !?
Zuletzt geändert von Uwe64; Gestern, 19:55.
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Nochmals ein hallo an Weichold!
Ich habe gerade gesehen, anscheinend ist Ihr Mitarbeiter in die rk Kirche eingetreten ... !?
Also habe ich ihm vielleicht Unrecht getan, er ist christlich-fürsorglich und hat nach einvernehmlicher Absprache mit der Mutter des gemeinsamen Kindes alle Freibeträge vollständig der Mutter überlassen ... !?
na ja ...
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Zitat von Weichold Beitrag anzeigenSchade, ich werde nicht verstanden: Wenn ich eine Meldung zu geänderten Elstam bekomme, bewege ich mich ganz normal wie bei svNet ... alles daraus gebe ich händisch in svNet
svNet hat zum 30.06.2024 den Betrieb eingestellt!
Zitat von Weichold Beitrag anzeigen...Mein Lohnprogram hat ÜBERHAUPT nichts damit zu tun, alles daraus gebe ich händisch in svNet und Elster ein,
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Okay...ein Dissens in der Bürokratie-Kultur... Spaltung der Gesellschaft...usw. Ich bin auf Elster "reingefallen", weil ich dachte, das ist auch für die Betriebe brauchbar, die ihre Lohnabrechnung (für 1,5 Mitarbeiter) in einem Collegeblock am Esstisch machen...Da muss man eben ALLES auslesen. Als es noch 5 Abgaben gab (vor einer Generation), konnte ich alles mit einem selbstkonfigurierten Datenbankprogramm machen. Mit jeder Erweiterung des Sozialsystems tauchte die Frage auf, ob das noch geht...es ging und hat einige Prüfer unter 40Watt-Glühbirnen über 22,5-Nadel-Drucker-Formularen "befriedigt". Den Absprung in den Vollanschluß ans Finanzamt habe ich wohl verpasst. Insofern darf ich ohne Rückfrage beim Finanzamt alles in meinem Java-Programm, bei Risiko mißmutiger Prüfer. Sind alles 100Std.-Kräfte, insofern geht es nur um Kleingeld. Aber ich werde das mit der Mitarbeiterin noch einmal life klären. Euro-mäßig ist das alles für mich nicht relevant, aber verwirrend, diese Ehescheidungskram...(P.S. ich weiß, dass es svNet nicht mehr gibt, ich nutze natürlich diese ebenfalls wüste Online-Applikation der itsg). Aber Danke für diesen Blick in die Welt der up-to-date Lohnbuchhalter, ich komme noch von der Windows3.1-Ära.
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HalloWeichold !
na ja ...
- wer fähig ist, mit einem "selbstkonfigurierten Datenbankprogramm" Entgeltabrechnungen zu erzeugen, die von Prüfern anerkannt werden ...
- wer fähig ist, in Java zu programmieren ...
==> der ist auch fähig, ein professionelles Entgeltabrechnungssystem einzurichten und zu nutzen!
- für einen Unternehmer, für den die Entlohnung von 1 1/2 100Std.Kräften mit Mindestlohn rd. 1.300€ x 1,5 = rd. 2.000€ monatlich = rd. 24.000€ jährlich + 25% Sozialabgaben u.a. = rd. 30.000€ järhrlich "Kleingeld" darstellt
==> für den sollte es "ein peanut" sein, für die Entgeltabrechnung einen Profi oder ein Profi-Programm zu bezahlen!
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mir scheint, Sie sind nicht "auf Elster reingefallen", sondern "Sie haben Elster und ELSTAM und die "elektronischen" Angebote und Vorgaben des Staates schlicht und einfach nicht verstanden"!
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Aber ich werde das mit der Mitarbeiterin noch einmal life klären
aber eines muss Ihnen klar sein: Sie müssen (!) die ELSTAM-Daten verwenden und rückwirkend ändern - ansonsten haften Sie!
insofern geht es nur um KleingeldEuro-mäßig ist das alles für mich nicht relevant
Aber ja natürlich, Haftung kann Ihnen natürlich in Ihrer finanziellen Situation "so ziemlich scheiß egal sein" - "wer hat der hat" ... !
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