Hallo zusammen,
folgende Konstellation: Ich wollte überprüfen, ob eine Änderung der Lohnsteuermerkmale (Kirchenaustritt) für Dezember schon vermerkt ist und habe hierfür die Auskunft der Lohnsteuermerkmale in Elster beantragt und diese dann auch einsehen können.
Dabei ist mir dann aufgefallen, dass mein ehemaliger Arbeitgeber (Austritt am 30.06.2024) am 05.12.2025 die Lohnsteuermerkmale abgerufen hat und als Arbeitgeber gelistet ist.
Jetzt meine Fragen dazu:
1. Darf der ehemalige Arbeitgeber das so einfach? Es besteht ja seit 1,5 Jahren kein Vertragsverhältnis mehr. Oder kann einfach jeder potenzielle Arbeitgeber der meine Steuer-ID kennt die Daten abrufen?
2. Warum sollte ein ehemailger Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale abrufen? Was hat er davon?
3. Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen? Mein aktueller Arbeitgeber ist noch mit Steuerklasse 1 gelistet, der ehemalige mit 6, somit sollte die nächste Abrechnung des tatsächlichen AG ja kein Problem sein, oder?
folgende Konstellation: Ich wollte überprüfen, ob eine Änderung der Lohnsteuermerkmale (Kirchenaustritt) für Dezember schon vermerkt ist und habe hierfür die Auskunft der Lohnsteuermerkmale in Elster beantragt und diese dann auch einsehen können.
Dabei ist mir dann aufgefallen, dass mein ehemaliger Arbeitgeber (Austritt am 30.06.2024) am 05.12.2025 die Lohnsteuermerkmale abgerufen hat und als Arbeitgeber gelistet ist.
Jetzt meine Fragen dazu:
1. Darf der ehemalige Arbeitgeber das so einfach? Es besteht ja seit 1,5 Jahren kein Vertragsverhältnis mehr. Oder kann einfach jeder potenzielle Arbeitgeber der meine Steuer-ID kennt die Daten abrufen?
2. Warum sollte ein ehemailger Arbeitgeber die Lohnsteuermerkmale abrufen? Was hat er davon?
3. Können mir dadurch irgendwelche Nachteile entstehen? Mein aktueller Arbeitgeber ist noch mit Steuerklasse 1 gelistet, der ehemalige mit 6, somit sollte die nächste Abrechnung des tatsächlichen AG ja kein Problem sein, oder?

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