Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Ich würde im Juni 25 von meinem jetzigen AG zum 31.7.25 gekündigt. Habe eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht und den Prozess gewonnen, sodass mich mein AG zum 15.11.25 wieder einstellen musste.
Im Zeitraum 08/25 - 10/25 wurde ich von meinem AG aufgefordert, jede zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen, was ich auch tat. Aufgrund der Wiedereinstellung musste mein alter AG die Differenz der beiden Arbeitsverträge ab Aug. 25 bezahlen.
Nun habe ich aufgrund der Wiedereinstellung den neuen Arbeitsvertrag gekündigt und dieser hat mich aber nicht abgemeldet, weshalb ich nun mit Steuerklasse 6 eingruppiert bin. Dies habe ich erst heute erfahren.
Was kann ich tun, damit ich die zuviel bezahlte Lohnsteuer rückwirkend zurück erhalte?
Ich hoffe, ihr könnt mir diesbezüglich helfen.
Viele Grüße!
ich hoffe, ihr könnt mir helfen:
Ich würde im Juni 25 von meinem jetzigen AG zum 31.7.25 gekündigt. Habe eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht und den Prozess gewonnen, sodass mich mein AG zum 15.11.25 wieder einstellen musste.
Im Zeitraum 08/25 - 10/25 wurde ich von meinem AG aufgefordert, jede zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen, was ich auch tat. Aufgrund der Wiedereinstellung musste mein alter AG die Differenz der beiden Arbeitsverträge ab Aug. 25 bezahlen.
Nun habe ich aufgrund der Wiedereinstellung den neuen Arbeitsvertrag gekündigt und dieser hat mich aber nicht abgemeldet, weshalb ich nun mit Steuerklasse 6 eingruppiert bin. Dies habe ich erst heute erfahren.
Was kann ich tun, damit ich die zuviel bezahlte Lohnsteuer rückwirkend zurück erhalte?
Ich hoffe, ihr könnt mir diesbezüglich helfen.
Viele Grüße!


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