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Lohnsteuer 6 statt 1

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    Lohnsteuer 6 statt 1

    Hallo,

    ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

    Ich würde im Juni 25 von meinem jetzigen AG zum 31.7.25 gekündigt. Habe eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht und den Prozess gewonnen, sodass mich mein AG zum 15.11.25 wieder einstellen musste.

    Im Zeitraum 08/25 - 10/25 wurde ich von meinem AG aufgefordert, jede zumutbare Arbeitsstelle anzunehmen, was ich auch tat. Aufgrund der Wiedereinstellung musste mein alter AG die Differenz der beiden Arbeitsverträge ab Aug. 25 bezahlen.

    Nun habe ich aufgrund der Wiedereinstellung den neuen Arbeitsvertrag gekündigt und dieser hat mich aber nicht abgemeldet, weshalb ich nun mit Steuerklasse 6 eingruppiert bin. Dies habe ich erst heute erfahren.

    Was kann ich tun, damit ich die zuviel bezahlte Lohnsteuer rückwirkend zurück erhalte?

    Ich hoffe, ihr könnt mir diesbezüglich helfen.

    Viele Grüße!

    #2
    Was kann ich tun, damit ich die zuviel bezahlte Lohnsteuer rückwirkend zurück erhalte?
    Anfang März eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 einreichen. Dann erhältst du die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück

    Außerdem muss dich dein jetziger AG möglichst sofort als Nebenarbeitgeber abmelden und am nächsten Tag als Hauptarbeitgeber wieder anmelden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Anfang März eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 einreichen. Dann erhältst du die zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurück

      Außerdem muss dich dein jetziger AG möglichst sofort als Nebenarbeitgeber abmelden und am nächsten Tag als Hauptarbeitgeber wieder anmelden.
      Hallo Charlie,

      Vielen Dank für deine Rückmeldung!
      Eine andere Möglichkeit gibt es nicht?! Zumindest ein Teil der zuviel bezahlten Steuern im nächsten Monat zu erhalten?

      Grüße!

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        #4
        Eine andere Möglichkeit gibt es nicht?! Zumindest ein Teil der zuviel bezahlten Steuern im nächsten Monat zu erhalten?​
        Ich sehe jetzt keine. Die Ab- und Anmeldungen bei ELStAM wirken nach meiner Kenntnis prinzipiell nur in die Zukunft, für 2025 wird da nichts mehr gehen.

        Wenn du Anfang März die Steuererklärung einreichst, hast du die Erstattung mit etwas Glück Ende März auf dem Konto.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Franziska F ,

          mit einer Rück- oder einer Korrekturrechnung könnte man zwar einen solchen Fehler beheben, der Fehler war aber die fehlende Ab- und Anmeldung.
          Auch mit einem betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich könnte man hier noch eingreifen, doch auch das scheitert an der fehlenden Ummeldung.
          Du must dich also sofort und dringlich um diese Ab- und Anmeldung kümmern, dass wenigstens das Jahr 2026 richtig gerechnet wird.


          Gruß - Hans

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            #6
            Hallo Hans,

            danke für deine Rückmeldung.Ich habe nochmals in meinen Unterlagen nachgesehen und habe dabei die Abmeldung des "neuen" Arbeitgebers gefunden, also dessen Schuld ist das nicht.

            Ich werde am Montag direkt beim Finanzamt anrufen. Oder kann ich eigenständig eine Abfrage machen, in welcher Lst-Klasse ich mich befinde?

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              #7
              Zitat von Franziska F Beitrag anzeigen
              habe dabei die Abmeldung des "neuen" Arbeitgebers gefunden,
              Der neue ist ja wohl der Zwischendurch-Arbeitgeber, oder? Und was hat Charlie geschrieben?

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Außerdem muss dich dein jetziger AG möglichst sofort als Nebenarbeitgeber abmelden und am nächsten Tag als Hauptarbeitgeber wieder anmelden.
              Deine Elstam-Daten kannst Du übrigens in Mein Elster unter Formulare & Leistungen/Auskunft zur elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) abrufen.

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                #8
                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                Der neue ist ja wohl der Zwischendurch-Arbeitgeber, oder? Und was hat Charlie geschriebene?
                Ja, genau


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                  #9
                  Der neue ist ja wohl der Zwischendurch-Arbeitgeber, oder?
                  Das konnte ich jetzt nicht herauslesen ! Spielt aber keine Rolle. Abmeldung (als Nebenarbeitgeber) und am nächsten Tag Anmeldung als Hauptarbeitgeber

                  löst das Problem ganz einfach, zumindest, was 2026 angeht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Und für 2025? Muss ich das tatsächlich über den Lohnsteuerausgleich machen? Obwohl der "Zwischendurcharbeitgeber" ordnungsgemäß abgemeldet hat?

                    Kommentar


                      #11
                      Und für 2025? Muss ich das tatsächlich über den Lohnsteuerausgleich machen?
                      Ja, das heißt aber schon seit Jahrzehnten Einkommensteuererklärung. Steht im Übrigen bereits in meiner ersten Antwort !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo Franziska F ,

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Abmeldung (als Nebenarbeitgeber) und am nächsten Tag Anmeldung als Hauptarbeitgeber

                        löst das Problem ganz einfach, zumindest, was 2026 angeht.
                        Völlig richtig! Da du aber zwei Arbeitsverhältnisse hattest, brauchst du noch die Abmeldung deines ehemaligen Hauptarbeitgebers (StKl1).
                        Dadurch wird die Steuerklasse1 frei für die Anmeldung deines jetzigen Hauptarbeitgebers.
                        Also besorge dir dringend die Abmeldung deines alten Haupt AG's, sonst klappt die Neuanmeldung nicht in StKl1.

                        Gruß - Hans

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                          #13
                          Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen


                          Völlig richtig! Da du aber zwei Arbeitsverhältnisse hattest, brauchst du noch die Abmeldung deines ehemaligen Hauptarbeitgebers (StKl1).
                          Dadurch wird die Steuerklasse1 frei für die Anmeldung deines jetzigen Hauptarbeitgebers.
                          Also besorge dir dringend die Abmeldung deines alten Haupt AG's, sonst klappt die Neuanmeldung nicht in StKl1.
                          Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer neu als Hauptarbeitgeber anmeldet, reicht das. Selbst wenn der alte nicht abgemeldet hat, wird der dann automatisch zum Nebenarbeitgeber.

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                            #14
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen

                            Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer neu als Hauptarbeitgeber anmeldet, reicht das. Selbst wenn der alte nicht abgemeldet hat, wird der dann automatisch zum Nebenarbeitgeber.
                            Danke, das ist gut, das wusste ich nicht. Aber abgemeldet werden muß doch trotzdem, da ja das Entgelt sonst fehlt.

                            Gruß - Hans

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                              #15
                              Aber abgemeldet werden muß doch trotzdem, da ja das Entgelt sonst fehlt.​
                              Ihr jetziger Arbeitgeber, der auch der alte war, muss sie ab- und wieder anmelden, weil er die TE derzeit als Nebenarbeitgeber angemeldet hat.

                              Das hatte ich doch bereits im Beitrag '#2 geschrieben !. Dass der Sachverhalt so ist, ergibt sich zweifelsfrei aus dem Eröffnungsbeitrag.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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