Anmeldung der Arbeitnehmer über ElstAm verpeilt

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  • Zauberfee4271
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    #1

    Anmeldung der Arbeitnehmer über ElstAm verpeilt

    Hallo!
    Ich war selbständig bis April 2026 und hatte 2 Mitarbeiterinnen. Allerdings hatte ich beide nicht über ElstAm angemeldet, wusste ich nicht, dafür schäme ich mich auch.
    Mit Aufgabe der Selbständigkeit habe ich mich bei einer Firma anstellen lassen und konnte meine Mitarbeiter ebenfalls dort "unterbringen". Sie sind also seit 1.4.26 dort beschäftigt.
    Sie wurden vom neuen AG auch in ihre Lohnsteuerklassen eingruppiert, nun bekamen sie aber vom Lohnbüro die Mitteilung, dass sie ab 8.6. in St.kl. 6 sind. Da wir zunächst von einem
    Fehler ausgingen, hat eine Mitarbeirin gleich heute früh beim Finanzamt angerufen und erfahren, dass ich sie nicht abgemeldet habe und daher nun die Eingruppierung in Stkl. 6 erfolgt ist.

    Nun sind mir aber auch die Hände gebunden. Da ich beide nicht angemeldet hatte, kann ich auch nicht abmelden - was ja jetzt eh zu spät und gar nicht mehr möglich wäre. Nun las ich,
    dass der neue AG wohl als Neben-AG läuft und ich immer noch als Haupt-AG. Der neue AG müsste nun die MA einmal abmelden und direkt als Haupt-AG wieder anmelden.
    Frage: Ist das korrekt so? Oder was kann / muss ich tun, um das schnell aus der Welt zu schaffen? Muss ich persönlich zum FA morgen?
    Und werden die MA für den Juni dann tatsächlich nach Stkl. 6 besteuert oder kann man das rückwirkend irgendwie ändern, z.B. wenn der aktuelle AG beide ab- und wieder anmeldet (geht das dann rückwirkend?).?

    Wie gesagt, ich war mir keiner Schuld bewusst, da in der Lohnsoftware (Lexoffice) ja auch die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen erstellt wurden. So ging ich davon aus, dass alles korrekt beendet war.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 46021

    #2
    Der neue AG müsste nun die MA einmal abmelden und direkt als Haupt-AG wieder anmelden.
    Das ist das einfachste ! Abmelden und am nächsten Tag wieder als Hauptarbeitgeber anmelden ! Das hätte er auch gleich machen können.

    Dass deine Arbeitnehmer nicht angemeldet waren, bildest du dir ein. Ob das Lohnbüro die Abrechnung nach Steuerklasse 6 noch korrigieren kann,

    weiß ich nicht. Spätestens mit der Einkommensteuererklärung für 2026 gleicht sich das aber aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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