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VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

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    VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

    Hallo zusammen,

    wir liefern unter einer bestimmten IFAS-Nummer (Institutsschlüssel für Arbeitnehmer-Sparzulagen) VL-Zahlungen unserer Kunden über Elster. Bislang haben wir in 2018 für 2017 nur Kundeneinzahlungen übermittelt, nun wollen wir auch Stornierungen elektronisch übermitteln.
    Wir sind bei der Analyse nun darauf gestoßen, dass für die Stornierung die Finanzamtsnummer (BuFa-Nummer) des Kunden mitgeliefert werden muss. Der zur Verfügung gestellte Service des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) liefert aber
    a) falsche Nummern (z.B. bei PLZ 48167),
    b) mehrere Nummern (z.B. bei PLZ 21444) oder
    c) keine Nummer (z.B. bei PLZ 24864).
    Daher zwei Fragen: 1. Wie sollen wir mit diesen Fehlern umgehen? 2. Ist die BuFa-Nummer ein Pflichtfeld bei den Stornierungen? Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Jo Longline

    #2
    AW: VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

    Jo Longline,
    vielleicht mal das Kontaktformular nutzen, hier sind nur Anwender unterwegs.

    https://www.elster.de/eportal/infoseite/kontakt

    Tschüß

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      #3
      AW: VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

      Hallo Holzgoe,

      Danke für den Tipp - hatte ich schon gemacht und dort keine befriedigende Antwort erhalten. Dort hat man mich an das BZSt verwiesen. Dort habe ich ebenfalls das Kontaktformular genutzt, bis heute aber keine Antwort bekommen. Daher war mein Gedanke, dass hier ein Anwender ggf. die gleichen Probleme hat oder hatte. Offensichtlich nicht.... Schade.

      Gruß - Jo Longline

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        #4
        AW: VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

        Hallo Langeleitung

        aus der PLZ abgeleitet, ist die BuFa-Nr leider kein eindeutiges Merkmal!
        Bekannt aus den BL 21 und 40 kann dieses in Abhängigkeit der Einkünfte wechseln. (Stichwort: Von anderen Ämtern übernommene Aufgaben . . .)

        Frage:
        Ihre KundInnen müssen Ihnen die SteuerId aufgeben, damit ihre Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
        Warum erheben Sie unter Wahrung der EU-DSGsVO und mit Hinweis auf die technischen Notwendigkeiten nicht zusätzlich das Merkmal BuFa-Nr von Ihren KundInnen?

        Okay, ich weis: Anschreiben, Auswertung: Das kostet viel Geld und auch Zeit, aber ohne dies, so fürchte ich, kommen Sie nicht weiter
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

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          #5
          AW: VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

          Hallo Herr Cremer,

          Danke für die Antwort, aber die Kunden anzuschreiben ist bei uns keine Option. Abgesehen von der Vielzahl der Kunden weiß doch kaum ein Kunde seine BuFa-Nummer. Daher wollen wir das technisch umsetzen. Zudem benötigt man für die Erstmeldung von VL-Zahlungen keine BuFa-Nummer, sondern nur für Stornierungen. Die kommen mengenmäßig aber nicht häufig vor. Für alle, die es interessiert, habe ich in der Zwischenzeit eine Antwort vom BZSt erhalten:
          "...zu den Fragen im Zusammenhang mit der Finanzamtsuche (GemFA 2.0):
          a) falsche Nummern (z.B. bei PLZ 48167)
          In Gemeinden, in denen die Zuständigkeit der Finanzämter nicht über Postleitzahl, sondern auf Straßenebene (evtl. sogar hausnummerngenau) organisiert ist, liefert GemFA 2.0 derzeit falsche Informationen. GemFA 2.0 wird um die Auswertung der Straßenzuständigkeitsinformationen nachgerüstet. Eine zeitliche Informationen, wann dies erfolgen wird, liegt aktuell nicht vor.
          b) mehrere Nummern (z.B. bei PLZ 21444)
          GemFA 2.0 nutzt eine Vielzahl von Daten externer Stellen und ist daher auf die inhaltliche Qualität und Aktualität der Zulieferer angewiesen. Dass zu der Postleitzahl 21444 zwei Finanzämter ausgegeben werden resultiert aus dieser Situation.
          c) keine Nummer (z.B. bei PLZ 24864)
          Hier gilt leider das unter b) geschriebene. Die von extern gelieferte Bundesgemeindedatei liefert keine Informationen. Eine Korrektur muss von der jeweiligen Landesfinanzverwaltung angestossen werden.
          Ob die BuFa-Nummer ein Pflichtfeld bei den Stornierungen bitte ich bei der thematisch zuständigen Behörde zu erfragen...."
          Da wir in NRW ansässig sind, habe ich nun die Elster-Hotline NRW gefragt, ob die BuFa-Nummer bei Stornierungen ein Pflichtfeld ist.

          Danke und Gruß - Jo Longline

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            #6
            AW: VL-Meldung - Nutzung der BuFa-Nummer

            Hallo Jo Longline,

            danke für die Rückmeldung -> offensichtlich hat das BZSt nur eine längere Leitung wie ELSTER !

            Tschüß

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