Hallo zusammen,
wir liefern unter einer bestimmten IFAS-Nummer (Institutsschlüssel für Arbeitnehmer-Sparzulagen) VL-Zahlungen unserer Kunden über Elster. Bislang haben wir in 2018 für 2017 nur Kundeneinzahlungen übermittelt, nun wollen wir auch Stornierungen elektronisch übermitteln.
Wir sind bei der Analyse nun darauf gestoßen, dass für die Stornierung die Finanzamtsnummer (BuFa-Nummer) des Kunden mitgeliefert werden muss. Der zur Verfügung gestellte Service des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) liefert aber
a) falsche Nummern (z.B. bei PLZ 48167),
b) mehrere Nummern (z.B. bei PLZ 21444) oder
c) keine Nummer (z.B. bei PLZ 24864).
Daher zwei Fragen: 1. Wie sollen wir mit diesen Fehlern umgehen? 2. Ist die BuFa-Nummer ein Pflichtfeld bei den Stornierungen? Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Jo Longline
wir liefern unter einer bestimmten IFAS-Nummer (Institutsschlüssel für Arbeitnehmer-Sparzulagen) VL-Zahlungen unserer Kunden über Elster. Bislang haben wir in 2018 für 2017 nur Kundeneinzahlungen übermittelt, nun wollen wir auch Stornierungen elektronisch übermitteln.
Wir sind bei der Analyse nun darauf gestoßen, dass für die Stornierung die Finanzamtsnummer (BuFa-Nummer) des Kunden mitgeliefert werden muss. Der zur Verfügung gestellte Service des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) liefert aber
a) falsche Nummern (z.B. bei PLZ 48167),
b) mehrere Nummern (z.B. bei PLZ 21444) oder
c) keine Nummer (z.B. bei PLZ 24864).
Daher zwei Fragen: 1. Wie sollen wir mit diesen Fehlern umgehen? 2. Ist die BuFa-Nummer ein Pflichtfeld bei den Stornierungen? Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Jo Longline
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