Hallo zusammen,
Ich hoffe hier Jemanden zu finden, der mir vielleicht eine Antwort auf meine Frage geben kann.
Sachlage:
Ich hatte einen Steuerbescheid für das Jahr 2011 bekommen mit dem Hinweis, dass dieser nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO vorläufig ist.
Soweit habe ich auch alles verstanden, auch die Begründung.
Meine Frage richtet sich jetzt allerdings danach, wie lange ich jetzt warten müsste, bis der Bescheid endgültig ist und die Zahlung sozusagen Freigeschaltet wird, denn seit Eintreffen des Bescheids verging nun auch bereits 1 Monat wieder.
Ich wäre dankbar, wenn mir Jemand dafür eine Antwort geben könnte :-)
Ich hoffe hier Jemanden zu finden, der mir vielleicht eine Antwort auf meine Frage geben kann.
Sachlage:
Ich hatte einen Steuerbescheid für das Jahr 2011 bekommen mit dem Hinweis, dass dieser nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO vorläufig ist.
Soweit habe ich auch alles verstanden, auch die Begründung.
Meine Frage richtet sich jetzt allerdings danach, wie lange ich jetzt warten müsste, bis der Bescheid endgültig ist und die Zahlung sozusagen Freigeschaltet wird, denn seit Eintreffen des Bescheids verging nun auch bereits 1 Monat wieder.
Ich wäre dankbar, wenn mir Jemand dafür eine Antwort geben könnte :-)
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