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Wie lange warten nach vorläufigem Steuerbescheid?

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    Wie lange warten nach vorläufigem Steuerbescheid?

    Hallo zusammen,


    Ich hoffe hier Jemanden zu finden, der mir vielleicht eine Antwort auf meine Frage geben kann.

    Sachlage:
    Ich hatte einen Steuerbescheid für das Jahr 2011 bekommen mit dem Hinweis, dass dieser nach §165 Abs. 1 Satz 2 AO vorläufig ist.

    Soweit habe ich auch alles verstanden, auch die Begründung.

    Meine Frage richtet sich jetzt allerdings danach, wie lange ich jetzt warten müsste, bis der Bescheid endgültig ist und die Zahlung sozusagen Freigeschaltet wird, denn seit Eintreffen des Bescheids verging nun auch bereits 1 Monat wieder.


    Ich wäre dankbar, wenn mir Jemand dafür eine Antwort geben könnte :-)

    #2
    AW: Wie lange warten nach vorläufigem Steuerbesched?

    Wenn Sie einen vorläufigen Bescheid bekommen haben, in dem eine Erstattung ermittelt wurde, müsste die Erstattung auch an Sie ausbezahlt werden. Eine Vorläufigkeit ist kein Grund, die Erstattung nicht zu leisten. Falls Sie das Geld noch nicht bekommen haben setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt in Verbindung.
    Zur Vorläufigkeit selbst allgemein: Viele Steuerbescheide ergehen zur Zeit vorläufig, weil einzelne gesetzliche Regelungen überprüft werden. Es kann einige Zeit - vielleicht auch Jahre - vergehen, bis diese Überprüfung abgeschlossen ist und ein endgültiger Steuerbescheid ergehen kann.

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      #3
      AW: Wie lange warten nach vorläufigem Steuerbescheid?

      Laut Steuerbescheid würde ich eine Erstattung bekommen, allerdings steht dort, wo für gewöhnlich drin steht:

      "Das Guthaben XX,- Euro wird erstattet auf das Konto so und so"

      nun folgendes:
      "Über die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"

      Kommentar


        #4
        AW: Wie lange warten nach vorläufigem Steuerbescheid?

        Die Vorläufigkeit hat mit dem Hinweis auf die Guthabensverwendung nicht die Bohne zu tun. Wie korsika schon vorgeschlagen hat, sollten Sie mal bei Ihrer Finanzkasse nachhaken, was los ist. Denkbar ist z.B., dass dem Finanzamt Ihre Bankverbindung nicht vorliegt oder nicht gespeichert ist, Sie woanders Rückstände haben oder Ihr Guthaben abgetreten oder gepfändet wurde oder Sie einen Verrechnungsantrag gestellt haben.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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