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wiederkehrende einnahmen für E-Commerce (Share It)

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    wiederkehrende einnahmen für E-Commerce (Share It)

    Hallo
    Bin ich Softwareentwickler (Einzelunternehmer,Ist-Versteuerung, EÜR) seit Juni 2012 und verkaufe Online meine eigene Programmierte Software.
    ich biete meine Waren über den E-Commerce Plattform share It an. Die Umsätze werden dann alle 4 Wochen von der Plattform in 1 Zahlung als Gutschrift zusammengefasst und am 15. des folgen Monat überwiesen.
    Das Gutschrift von Juni und Juli 2012 wurde erst am 10 Januar 2013 überwiesen. in welchem Jahr soll ich diese Einnahme buchen (2012,2013)?gilt es diese Zahlung im Janauar 2013 als regelmäßige wiederkehrende Einahme?
    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: wiederkehrende einnahmen für E-Commerce (Share It)

    Hallo Haidara

    bei der --IST--Buchführung werden Einnahmen, z.B. auf einem Girokonto, mit dem DATUM der Gutschrift, in der eigenen Buchführung verbucht.
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 23:43.

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      #3
      AW: wiederkehrende einnahmen für E-Commerce (Share It)

      Ich bin nicht bilanzpflichtig.
      ich muss einen EÜR abgeben.

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        #4
        AW: wiederkehrende einnahmen für E-Commerce (Share It)

        Zitat von haidara Beitrag anzeigen
        Ich bin nicht bilanzpflichtig.
        ich muss einen EÜR abgeben.
        Hallo haidara

        Buchungen für Zahlungseingänge bei einer Bilanzbuchhaltung werden nicht wie bei einer " IST "-Buchführung durchgeführt. Wie Zahlungseingänge bei einer "IST"-Buchführung vorgenommen werden, habe ich Ihnen durch meinen vorherigen
        Beitrag erklärt.
        Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 23:43.

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