Hallo
Bin ich Softwareentwickler (Einzelunternehmer,Ist-Versteuerung, EÜR) seit Juni 2012 und verkaufe Online meine eigene Programmierte Software.
ich biete meine Waren über den E-Commerce Plattform share It an. Die Umsätze werden dann alle 4 Wochen von der Plattform in 1 Zahlung als Gutschrift zusammengefasst und am 15. des folgen Monat überwiesen.
Das Gutschrift von Juni und Juli 2012 wurde erst am 10 Januar 2013 überwiesen. in welchem Jahr soll ich diese Einnahme buchen (2012,2013)?gilt es diese Zahlung im Janauar 2013 als regelmäßige wiederkehrende Einahme?
Vielen Dank im Voraus.
Bin ich Softwareentwickler (Einzelunternehmer,Ist-Versteuerung, EÜR) seit Juni 2012 und verkaufe Online meine eigene Programmierte Software.
ich biete meine Waren über den E-Commerce Plattform share It an. Die Umsätze werden dann alle 4 Wochen von der Plattform in 1 Zahlung als Gutschrift zusammengefasst und am 15. des folgen Monat überwiesen.
Das Gutschrift von Juni und Juli 2012 wurde erst am 10 Januar 2013 überwiesen. in welchem Jahr soll ich diese Einnahme buchen (2012,2013)?gilt es diese Zahlung im Janauar 2013 als regelmäßige wiederkehrende Einahme?
Vielen Dank im Voraus.
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