Hallo zusammen,
ich habe 2012 (kurz vor Weihnachten)meine Steuererklärung für 2008 übermittelt (nach Aufspielung einiger Updates) mit Wiso STeuerSparbuch 2009
Zur Begründung eines Widerspruchs beim Finanzamt benötige ich die Angabe , an welcher Stelle bei der Datenübermittlung via Elster der Hinweis erfolgt dass die Erklärung noch auszudrucken ist und dem Finanzamt zuzuleiten ist, bzw. es sich bei der Übermittlung um keinen Antrag handele (dies wird bemängelt -> erfolgte erst im neuen Jahr).
Gerne währe ich auch dankbar über eine Gesetzesstelle dass die Übersendung der komprimierten Version doch ein Antrag ist?
Ich währe Ihnen dankbar wenn Sie mir einen Tipp geben könnten (vielleicht sogar Screenshot?), damit ich meinen Widerspruch begründen kann.
Bundesland: Bayern
Viele Grüße,
besten Dank
Nick
ich habe 2012 (kurz vor Weihnachten)meine Steuererklärung für 2008 übermittelt (nach Aufspielung einiger Updates) mit Wiso STeuerSparbuch 2009
Zur Begründung eines Widerspruchs beim Finanzamt benötige ich die Angabe , an welcher Stelle bei der Datenübermittlung via Elster der Hinweis erfolgt dass die Erklärung noch auszudrucken ist und dem Finanzamt zuzuleiten ist, bzw. es sich bei der Übermittlung um keinen Antrag handele (dies wird bemängelt -> erfolgte erst im neuen Jahr).
Gerne währe ich auch dankbar über eine Gesetzesstelle dass die Übersendung der komprimierten Version doch ein Antrag ist?
Ich währe Ihnen dankbar wenn Sie mir einen Tipp geben könnten (vielleicht sogar Screenshot?), damit ich meinen Widerspruch begründen kann.
Bundesland: Bayern
Viele Grüße,
besten Dank
Nick
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