Berechnung der Steuer

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo stiller

    Zitat seppi ( Beitrag heute 13:43 Uhr):
    ~ [seppi AW: Berechnung der Steuer Ja, das sollte in der Tat hilfreich sein,
    aber ich habe den Tipp rausgenommen, wenn sich da jemand beschwert.] ~

    Mir geht es hier wie Ihnen stiller,
    ~ wer nicht kommt zur rechten Zeit,
    kann hier nur noch lesen was übrig bleibt ~ ~

    mfg. Hagen

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  • stiller
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Ach, war hier was?
    Steuerberatung und unerlaubte Werbung?
    Schade: Da war ich wohl zu spät.

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: Berechnung der Steuer

    Es gibt da halt so ein paar Alarmsignale:

    - erster Beitrag
    - heute registriert
    - in einem Thread, der seit fast vier Wochen tot ist
    - ohne erkennbaren Zusammenhang zum Thema
    - aber direkt mit Link auf denjenigen, der ganz toll hilft.

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  • seppi
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Ja, das sollte in der Tat hilfreich sein, aber ich habe den Tipp rausgenommen, wenn sich da jemand beschwert.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo,

    und was soll diese Werbung. Soll das hilfreich sein?

    Gruß FIGUL

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  • seppi
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Genau wegen solchen Sachen habe ich auch als Angestellter einen guten Steuerberater, auch da kann ich immer noch was sparen und würde das, auch wenn auf den ersten Blick unnötige Kosten entstehen, nichtmehr missen wollen. Aber bei mir gehts auch um etwas mehr als die 28k, bin mir also nicht sicher wieviel man da so rausholen könnte.
    Zuletzt geändert von seppi; 26.06.2013, 13:42.

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo Buzzti,

    Steuerberatung ist hier absolut verboten, deshalb die Frage wo Sie denn folgenden Eintrag vergessen haben:

    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . -xx . . . . . < 329 ,

    denn nach Ihrer eigenen Aussage haben Sie in 2012 die KiSt aus 2011 erstattet bekommen.

    Ausserdem fehlt der Teil

    Berechnung der Einkommensteuer

    zu versteuern nach dem Grundtarif. . . . . . . . . . . yy.yyy . . . . . . . . . . . . . . . zzzz
    Ermäßigung für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen
    im Privathaushalt und haushaltsnahe Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . aa
    Ermäßigung für Handwerkerleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bbb
    Summe und davon abzugsfähig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ccc . . . -ccc

    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zzzz-ccc

    Aber bevor Sie sich zu früh freuen:
    Wege mit dem eigenen PKW
    251 Tage x 6 km x 0,30 EUR 451,80
    Entfernungspauschale 452

    wird Ihnen vielleicht um die Ohren fliegen, denn auch Sie werden Urlaub gehabt haben, oder krank gewesen sein.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo,

    ich denke das war ein Härtefall

    Gruß FIGUL

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  • Buzzti
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    ok, danke hat mir sehr geholfen

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Zitat von Buzzti Beitrag anzeigen
    ich habe ja 3648 gezahlt.... und festgesetzt wurden 3272
    ich kriege also 376 davon wieder, richtig?

    Das ist völlig richtig.

    und was ist mit fahrtkosten usw? und fortbildungskosten? gehen die davon dann auch nochmal ab? oder bin ich nun echt zu naiv?....
    Diese Fahrtkosten etc. haben dein Einkommen gemindert. Deswegen wird die Steuer von einem niedrigeren Einkommen berechnet. Man bekommt nie die Fahrtkosten wieder, diese mindern nur das Einkommen und damit die Steuerbelastung.

    Wenn du in den Vorjahren nur 16.000 verdienst hast, bist du mit allen Fahrtkosten, Cersicherungen etc. wahrscheinlich unter den Grundfreibetrag von 8.004 Euro gekommen, da ist die Steuer dann wirklich Null und man bekommt alles wieder.

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  • Buzzti
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    und seh ich das nun richtig
    +------------------------+-----------------+---------------+---------------+---------------------+
    | | | | | |
    | | Einkommensteuer | evangelische | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | Kirchensteuer | zuschlag | |
    | | € | € | € | € |
    +------------------------+-----------------+---------------+---------------+---------------------+
    | Festgesetzt werden | 3.272,00 | 294,48 | 179,96 | |
    | Abzug vom Lohn | -3.648,00 | -328,18 | -198,01 | |
    | verbleibende Beträge | -376,00 | -33,70 | -18,05 | -427,75 |
    +------------------------+-----------------+---------------+---------------+---------------------+


    ich habe ja 3648 gezahlt.... und festgesetzt wurden 3272
    ich kriege also 376 davon wieder, richtig?
    und was ist mit fahrtkosten usw? und fortbildungskosten? gehen die davon dann auch nochmal ab? oder bin ich nun echt zu naiv?....

    und im jahr lag ich ja brutto bei 16000 und da war der lohn bei 0 festgesetzt. wenn die grenze aber bei 8000 ca ist stimmt da doch was nicht

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Welche Grenze?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Grundfreibetrag_(Deutschland)

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  • Buzzti
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    wo ist denn die grenze? ich find da nix -.-

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  • Buzzti
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    sorry ich bin halt doof was das angeht. im jahr 2011 war ich bei brutto 16,646 und da war diese grenze bei 0... deshalb bin ich so verwirrt

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo Buzzti,
    hast du mal geguckt wieviel du verdient hast als du immer bei einer Null Festsetzung warst ?

    Tschüß

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