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Wo Arbeitszimmer eintragen in der Einnahme-Überschussrechnung?

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    Wo Arbeitszimmer eintragen in der Einnahme-Überschussrechnung?

    Ich bin freischaffender Journalist.
    Teilweise auch abhängig beschätigt mit Lohnsteuerkarte.
    Wo trage ich das Arbeitszimmer ein.
    In der Einnahme-Überschussrechnung oder in Elster unter Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
    Macht das steuerlich einen Unterschied in der Günstigkeit?

    #2
    AW: Wo Arbeitszimmer eintragen in der Einnahme-Überschussrechnung?

    Gegenfrage: Wie wird das AZ genutzt? Wenn z. B. halbe/halbe, dann entsprechend.

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      #3
      AW: Wo Arbeitszimmer eintragen in der Einnahme-Überschussrechnung?

      Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?

      Kommentar


        #4
        AW: Wo Arbeitszimmer eintragen in der Einnahme-Überschussrechnung?

        Hallo @ ludwigzwo

        bitte informieren Sie sich da; bei GOOGLE eingeben:

        www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5262

        anklicken:

        Steuerrat 24 - Steuertipps zum häuslichen Arbeitszimmer


        Warum aufteilen? Für eine Vorteilsaufteilung oder ähnliche Vorstellungen
        kann nur der Steuerberater nach Kenntnisnahme Ihrer gegebenen
        Verhältnisse einen steuerlichen Rat anbieten.

        gez. Hagen - Gronert
        Zuletzt geändert von ; 02.11.2013, 14:44. Grund: Benutzername korrigiert

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