Ich bin freischaffender Journalist.
Teilweise auch abhängig beschätigt mit Lohnsteuerkarte.
Wo trage ich das Arbeitszimmer ein.
In der Einnahme-Überschussrechnung oder in Elster unter Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Macht das steuerlich einen Unterschied in der Günstigkeit?
Teilweise auch abhängig beschätigt mit Lohnsteuerkarte.
Wo trage ich das Arbeitszimmer ein.
In der Einnahme-Überschussrechnung oder in Elster unter Anlage N: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit?
Macht das steuerlich einen Unterschied in der Günstigkeit?
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