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Kulanzfrist bei ELStAM-Anmeldungen.

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    Kulanzfrist bei ELStAM-Anmeldungen.

    Hallo Elster-Team,

    ich hätte eine Frage bezüglich der Kulanzfrist bei Anmeldungen für ELStAM.

    Anmeldungen dürfen ja grundsätzlich nur innerhalb einer Kulanzfrist von sechs Wochen verschickt werden. Ansonsten wird das sogenannte Referenzdatum mit einem entsprechenden Return-Code automatisch hochgesetzt.

    Nun zu meiner Frage:

    Gilt diese Kulanzfrist nur für Anmeldungen die auf einem Neueintritt basieren, oder auch für Anmeldungen die beispielsweise bei einem Wechsel der Arbeitgeber-Art (bspw. von Haupt- auf Nebenarbeitgeber) entstehen.

    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

    Viele Grüße!

    #2
    AW: Kulanzfrist bei ELStAM-Anmeldungen.

    Hallo Markus83,

    diese Kulanzfrist gilt auch bei Wechsel des Arbeitgebers, neuer Hauptarbeitgeber oder Nebenarbeitgeber wird zum Hauptarbeitgeber, weil anderes Beschäftigungsverhältnis beendet usw.

    Durch Beachtung dieser Regeln und der Kulanzfrist von sechs Wochen zur Anmel-dung des Arbeitnehmers durch den neuen Arbeitgeber nach Beschäftigungsbeginn wird verhindert, dass der Arbeitnehmer benachteiligt wird, wenn der Arbeitgeber die Anmeldung nicht zeitnah durchführt. Wenn es doch zu einer Benachteiligung des Arbeitnehmers kommt, kann diese nur im Rahmen der Einkommensteuerveranla-gung ausgeglichen werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kulanzfrist bei ELStAM-Anmeldungen.

      Vielen Dank!

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