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Berechnung der Steuer

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Ein Ausweg ist aber nicht im Steuerrecht, sondern bestenfalls im Sozialrecht (Wohngeld udgl.) zu suchen.
    Wie wahr, wie wahr!

    Auch wenn es hart klingen mag, dieses Forum soll Fragen rund um "Elster und Co." beantworten. Es kann nicht die Ungerechtigkeiten unseres Gesellschaftssystems insgesamt beseitigen.
    Die soziale Marktwirtschaft lässt grüßen!

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo @All,

    ich kann die Wut und Enttäuschung vom Kollegen termito verstehen:
    Da macht einer 10516 p.a. oder 876 EUR/Monat.
    Dafür fährt er 220 Tage p.a. oder 18 mal im Monat zweimal 32km mit PKW, Motorrad oder Mofa zur Arbeit und zurück.
    Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von 7l/100km bei 1,50EUR je Liter sind dies Treibstoffkosten von 123,20EUR im Monat, wobei die wahren Kosten eines PKW realistischerweise bei 35ct bis 70ct je km sind, hier also mindestens 410EUR/Monat betragen.
    Der gute Mann ist in einem prekären Beschäftigungsverhältnis geladen.
    Ein Ausweg ist aber nicht im Steuerrecht, sondern bestenfalls im Sozialrecht (Wohngeld udgl.) zu suchen.

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  • termito
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Danke euch

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  • stiller
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Da steht ein Minus vor der 29,-
    D.h. 29 Euro werden dir erstattet. Jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist.

    Ich würde sagen: "gutgeschrieben"

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Da steht ein Minus vor der 29,-
    D.h. 29 Euro werden dir erstattet. Jedoch erst nach Ablauf der Sperrfrist.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Hallo,
    Du hast Vermögenswirksame Leistungen (VwL) - richtig?
    Die sparst Du solange, bis die Sperrfrist abgelaufen ist und Dein Finanzamt/Bausparkasse/Versicherung fördert das! Verwendest Du das Geld vor der Sperrfrist, müsstest Du jetzt 29 Euro zurückzahlen, in 10 Jahren 290 Euro in 100 Jahren 2900 Euro (nebst mgl. Zinsen).

    Wenn Du keine Erklärung abgibst, bekommst Du die 29 Euro nicht gutgeschrieben, weitere Beträge werden dann auch nicht zulagebegünstigt sein.

    Das Prinzip der VwL solltest Du Dir vom Verkäufer nochmal erklären lassen.
    Zuletzt geändert von stiller; 17.05.2014, 13:54.

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  • termito
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Naja so richtig versteh ich das nicht. Das ist die erste Steuererklärung, was passiert wenn ich die Steuer nicht abgebe, muss ich dann nichts bezahlen also keine 29 EUR?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Man bekommt vom Finanzamt keine Unkosten erstattet. Wer 30.000 € verdient und 3.000 € Werbungskosten hat der muss 27.000 € versteuern. Du versteuerst 6.306 €. Die Steuer darauf ist Null. Dem wird gegengerechnet was Dein Arbeitgeber als Lohnsteuer einbehalten hat, also ebenfalls Null.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Bleibe zu Hause.
    Die festgesetzte Steuer ist 0,00. Und mehr als die Steuer bekommst Du nicht wieder.
    Wenn Du soviel verdienst, dass Steuer anfällt, könntest Du etwas von der Steuer zurückbekommen.
    Zuletzt geändert von stiller; 17.05.2014, 13:31. Grund: verdienen

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  • termito
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Ich bin da echt zu dumm ich müsst doch 2.112,00 EUR bekommen? Wieviel km müsst ich fahrn damit ich tatsächlich was rausbekomme?

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  • stiller
    antwortet
    30 Cent je Kilometer

    220 Tage x 32 km x 0,30 = 2112

    In Deiner Berechnung steht es doch:
    220 Tage x 32 km x 0,30 EUR 2.112,00
    höchstens jedoch . . . . 4.500,00 2.112
    Entfernungspauschale . . . . . . . 2.112
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -2.112
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -125
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.279 . . . . . . . . . . . . . . 8.279
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.279 . . . . . . . . . . . . . . 8.279
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.279

    Es geht allein um die ANSZ von 29 Euro, die Du zückzahlen musst.
    Oder glaubst Du, das Finanzamt zahlt Dir 0,30 € je Kilometer aus?
    Zuletzt geändert von stiller; 17.05.2014, 13:27.

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  • termito
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Was muss sein um 30Cent pro km zu bekommen, ehrlich ich versteh das nicht.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Die Steuer ist Null. Weniger geht nicht.

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  • termito
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Wenn ich die Werbungsksoten lösche verändert sich das Ergebnis nicht es kommt immer noch 29 EUR raus.
    Ich versteh das irgendwie nicht. Ich fahr 32km in die Arbeit und bekomme nichts zurück.

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  • stiller
    antwortet
    AW: Berechnung der Steuer

    Weil 1000 Euro die Werbungskostenpauschale ist!
    3 km zu Fuss an 220 Tagen
    5 km mit Auto an 220 Tagen ergibt denselben Abzug.

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