Job als studentische Hilfskraft

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  • Sergej1987
    Neuer Benutzer
    • 18.05.2014
    • 6

    #1

    Job als studentische Hilfskraft

    Hallo zusammen habe von Januar bis August einen Job als studentische Hilfskraft gemacht und habe dort 355 € verdient, ab September habe ich dann nach meinem Studium eine Festanstellung bekommen in einer Firma.
    Muss ich in der Steuererklärung die Einnahmen aus dem Job als studentische Hilfskraft auch angeben?
    Ich habe zu der Zeit lediglich diese 355 € verdient.

    Danke für eure Hilfe

    VG

    Sergej
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45964

    #2
    AW: Job als studentische Hilfskraft

    "Ich habe zu der Zeit lediglich diese 355 € verdient."

    Wenn du den Job als Minijob ohne Lohnsteuerkarte ausgeübt und dein Arbeitgeber den Lohn pauschal versteuert hat, musst du das nicht angeben, andernfalls müsstest du ein Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben und musst die Einkünfte auch erklären
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Sergej1987
      Neuer Benutzer
      • 18.05.2014
      • 6

      #3
      AW: Job als studentische Hilfskraft

      Danke schonmal, eine Frage noch...

      Ja eine Lohnsteuerbescheinigung habe ich dazu erhalten. Nehmen wir an ich habe von Januar bis August (8 x 355 €) 2840 € verdient und vom September bis Dezember 12800 €... macht insgesamt 15640 € für das ganze Jahr. Muss ich dann auf das ganze Jahr gesehen Steuern auf diesen gesamten Betrag zahlen?
      Eigentlich kann man doch pro Monat einen Nebenjob ausüben, wo man 400 € netto verdienen darf?

      VG

      Sergej

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        AW: Job als studentische Hilfskraft

        Ja, Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Zum Glück hast Du ja bis August nur 355 insgesamt verdient, das fällt dann nicht so ins Gewicht.

        Zitat von Sergej1987 Beitrag anzeigen
        Eigentlich kann man doch pro Monat einen Nebenjob ausüben, wo man 400 € netto verdienen darf?
        Man darf unbegrenzt verdienen! Es gibt weder beim Nettobetrag noch beim Brutto eine Obergrenze.

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45964

          #5
          AW: Job als studentische Hilfskraft

          Zum Glück hast Du ja bis August nur 355 insgesamt verdient
          Na ja, es waren wohl insgesamt dann doch 2.840,00 Euro brutto.

          Dramatisch fällt das mit der Steuer aber bei diesem niedrigen Jahresbruttogehalt sowieso nicht aus. Wahrscheinlich hat der 2. Arbeitgeber ohnehin mehr Lohnsteuer abgeführt, als sich als Jahreswert für die Einkommensteuer ergibt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Sergej1987
            Neuer Benutzer
            • 18.05.2014
            • 6

            #6
            AW: Job als studentische Hilfskraft

            Ja klaooo, kriege auf jeden Fall einiges zurück, frage ist nur ob ich die 2840 € Brutto angeben muss und die dann auch mit versteuert werden, oder ob ich Sie aussenvor lassen könnte. In dem Fall des Weglassens würde ich natürlich einiges mehr zurück bekommen Sieht aber wohl so aus dass ich diese angeben muss...

            VG

            Sergej

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45964

              #7
              AW: Job als studentische Hilfskraft

              Die Angaben in deiner ersten Lohnsteuerbescheinigung sind ebenfalls an das Finanzamt übermittelt worden.

              Also vergiss das mit dem Weglassen mal ganz schnell!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Sergej1987
                Neuer Benutzer
                • 18.05.2014
                • 6

                #8
                AW: Job als studentische Hilfskraft

                Schon klar.
                Danke

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                • Elster-Tester
                  Neuer Benutzer
                  • 09.04.2013
                  • 2511

                  #9
                  AW: Job als studentische Hilfskraft

                  Wie kommt man auf die Idee, dass man Einnahmen einfach "weglassen" kann?
                  Mfg

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