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Kirchensteuererstattung

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    Kirchensteuererstattung

    Hallo,

    laut dem FA habe ich 119 Euro Kirchensteuererstattung erhalten. Im Steuerbescheid des Vorjahres wird zwar unter "verbleibende Steuer" ein Betrag von 119,26 Euro ausgewiesen, insgesamt muss ich aber eine Nachzahlung leisten! Wird dann diese Kirchensteuererstattung dennoch als solche berücksichtigt?

    Vielen Dank schonmal!

    Gruß,
    StarAce

    #2
    AW: Kirchensteuererstattung

    1. Berücksichtigt werden die Beträge als Sonderausgaben immer im Steuerbescheid für das Jahr, in dem die Zahlung auch tatsächlich geflossen ist.

    2. Was ist für Dich jetzt der Unterschied zwischen "verbleibende Steuer" und "insgesamt"? Wenn die 119,26 mit einem Minus im Bescheid stehen dann handelt es sich um eine Erstattung.

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      #3
      AW: Kirchensteuererstattung

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      1. Berücksichtigt werden die Beträge als Sonderausgaben immer im Steuerbescheid für das Jahr, in dem die Zahlung auch tatsächlich geflossen ist.

      2. Was ist für Dich jetzt der Unterschied zwischen "verbleibende Steuer" und "insgesamt"? Wenn die 119,26 mit einem Minus im Bescheid stehen dann handelt es sich um eine Erstattung.
      Ja, genau darum gings mir. Hatte ich mir schon gedacht - der Betrag wurde verrechnet, somit file die Steuernachzahlung geringer aus.

      Kommentar


        #4
        AW: Kirchensteuererstattung

        Also hast Dus verstanden, oder? Hättest Du die Kirchensteuererstattung nicht bekommen dann hättest Du ja mehr Steuern bezahlt.

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