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Steuervorauszahlungen

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    Steuervorauszahlungen

    Hallo,

    ich frage mich grade, mach welchen Kriterien das FA Steuervorauszahlungen festsetzt. Bislang dachte ich immer, das geschieht nur, wenn man im aktuellen Steuerbescheid nachzahlen muss? Nun habe ich über 2.500 Euro zurückbekommen und dennoch setzt das Finanzamt Vorauszahlungen fest?

    Hab mal gleich nen Einspruch gefaxt von wegen bitte rausnehmen bei dem Guthaben.

    Erstaunlich ist es trotzdem, kommt das häufiger vor?

    Gruß,
    StarAce

    #2
    AW: Steuervorauszahlungen

    Ja, die Vorauszahlungen richten sich mehr danach, was voraussichtlich nächstes Mal rauskommen wird, als danach was letztes Mal rauskam. Im Bescheid ist auch eine Berechnung der Vorauszahlungen ersichtlich.

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      #3
      AW: Steuervorauszahlungen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Ja, die Vorauszahlungen richten sich mehr danach, was voraussichtlich nächstes Mal rauskommen wird, als danach was letztes Mal rauskam. Im Bescheid ist auch eine Berechnung der Vorauszahlungen ersichtlich.
      Ja, die hab ich gesehen, nachvollziehen konnte ich die aber nicht

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        #4
        AW: Steuervorauszahlungen

        Ja, die hab ich gesehen, nachvollziehen konnte ich die aber nicht
        Da hilft dann nur der Gang zum Steuerberater oder du tröstest dich damit, dass es sich nur um Vorauszahlungen handelt!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Steuervorauszahlungen

          Du müsstest halt die Berechnung der Vorauszahlung vergleichen mit der Berechnung der Steuer. Irgendwo werden andere Werte unterstellt.

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            #6
            AW: Steuervorauszahlungen

            Ein klassischer "Fehler" der zu Vorauszahlungen führt, trotz Erstattung im Bescheid, ist eine falsch gewählte Steuerklassenkombination bei Ehegatten.

            Sofern du Ledig bist, sollte das normal nicht passieren. Da ist wirklich die Kontrolle der Berechnung im Bescheid angesagt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Steuervorauszahlungen

              Außerdem gibt es ein paar Punkte, die von Gesetzes wegen bei der Vorauszahlungsfestsetzung nicht berücksichtigt werden, sondern nur bei der späteren Veranlagung. Siehe § 37 Abs. 3 EStG.

              Klassiker dabei sind:

              Die Günstigerprüfung bei Kinderfreibeträgen. Das bedeutet, dass für Vorauszahlungszwecke keine Kinderfreibeträge angesetzt werden.
              Die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente. Das bedeutet, dass für Vorauszahlungszwecke keine Steuerermäßigung für Riester-Renten-Beiträge angesetzt wird.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Steuervorauszahlungen

                Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                Ja, die Vorauszahlungen richten sich mehr danach, was voraussichtlich nächstes Mal rauskommen wird, als danach was letztes Mal rauskam. Im Bescheid ist auch eine Berechnung der Vorauszahlungen ersichtlich.
                Das kann ich zumindest bei meinen Vorauszahlungen nicht bestätigen. Diese orientieren sich bei mir immer am letzten Steuerbescheid.

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                  #9
                  AW: Steuervorauszahlungen

                  Beides ist richtig: Nach § 37 Abs. 3 EStG richtet sich die Steuer grundsätzlich danach, was sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, ES SEI DENN das Finanzamt wüsste von aktuellen Besonderheiten. Mit anderen Worten: Das Finanzamt braucht nicht in die Zukunftsglaskugel zu schauen, sondern darf die Daten der letzten Veranlagung nehmen, so lange Du ihm nicht ein paar Infos mitteilst bzw. das Finanzamt selbst ein paar Infos wie z.B. Umsatzsteigerungen etc. hat.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Steuervorauszahlungen

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Beides ist richtig: Nach § 37 Abs. 3 EStG richtet sich die Steuer grundsätzlich danach, was sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat, ES SEI DENN das Finanzamt wüsste von aktuellen Besonderheiten. Mit anderen Worten: Das Finanzamt braucht nicht in die Zukunftsglaskugel zu schauen, sondern darf die Daten der letzten Veranlagung nehmen, so lange Du ihm nicht ein paar Infos mitteilst bzw. das Finanzamt selbst ein paar Infos wie z.B. Umsatzsteigerungen etc. hat.
                    Naja, ich hatte ganz konkret folgenden Fall:
                    Am Jahresanfang dem Finanzamt entsprechende Informationen zur neuen Einkommenssituation geschickt und dementsprechend etwas später angepasste (höhere) Vorauszahlungen bekommen.
                    Dann ein paar Monate später die EkSt.-Erklärung abgegeben und neue Vorauszahlungsbescheide bekommen - jetzt wieder deutlich niedriger, da sich die Vorauszahlungen am geringeren Vorjahreseinkommen orientieren.

                    Seitdem erspare ich es mir, dem Finanzamt aktuelle Informationen zum Einkommen zu übermitteln - ist es für die Katz'.

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                      #11
                      AW: Steuervorauszahlungen

                      Quatsch. Da hat der Bearbeiter einfach nicht aufgepasst und das automatisch so rechnen lassen, weil er übersehen hat, dass neuere Infos da sind. Eine kurze Mail mit der Bitte um Erhöhung wie in dem Schreiben vom Jahresanfang sollte genügen das Finanzamt auf die richtige Spur zu bringen.
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #12
                        AW: Steuervorauszahlungen

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Quatsch. Da hat der Bearbeiter einfach nicht aufgepasst und das automatisch so rechnen lassen, weil er übersehen hat, dass neuere Infos da sind. Eine kurze Mail mit der Bitte um Erhöhung wie in dem Schreiben vom Jahresanfang sollte genügen das Finanzamt auf die richtige Spur zu bringen.
                        Nunja, ich profitiere jetzt halt von mickrigen 1% Zinsen p.A. auf den Betrag, den das Finanzamt dann erst mit über einem Jahr "Verspätung" von mir bekommt.

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