Ich bekomme jedes Jahr von der Kommunalen Zusatzversorgungskasse eine Bescheinigung nach § 92 EStG.
Als mittelbar berechtigte durch meine Gattin bin bei einer anderen Firma Riester-Zulagen berechtigt.
Kann ich trotzdem die bescheinigten Beiträge für die Zusatzversorgung geltend machen und wo trage sie ein?
Vielen Dank im Voraus.
Als mittelbar berechtigte durch meine Gattin bin bei einer anderen Firma Riester-Zulagen berechtigt.
Kann ich trotzdem die bescheinigten Beiträge für die Zusatzversorgung geltend machen und wo trage sie ein?
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