Hallo Leute,
in welchen Fällen ist es erforderlich/nützlich, seine Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Rechtsschutzversicherung, die Abschreibung, sowie die Kfz-Steuer in die Erklärung mit aufzuführen? Habe die o.g. Ausgaben aufgeführt, die Höhe der Erstattung hat sich jedoch gar nicht verändert. Die entsprechenden Bemerkungen des Programms habe ich leider nicht so ganz verstehen können....
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
in welchen Fällen ist es erforderlich/nützlich, seine Kfz-Haftpflichtversicherung, Kfz-Rechtsschutzversicherung, die Abschreibung, sowie die Kfz-Steuer in die Erklärung mit aufzuführen? Habe die o.g. Ausgaben aufgeführt, die Höhe der Erstattung hat sich jedoch gar nicht verändert. Die entsprechenden Bemerkungen des Programms habe ich leider nicht so ganz verstehen können....
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke
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