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ELStAM-Anmeldung eines Mitarbeiters nach der Kulanzfrist

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    ELStAM-Anmeldung eines Mitarbeiters nach der Kulanzfrist

    Guten Morgen,

    ich bin als Personalsachbearbeiter bei meinem Arbeitgeber tätig. Und habe die Frage: Wie muss eine Anmeldung nach Ablauf der Kulanzfrist aussehen? Wir haben SAP.

    Unser Fall:

    Wir hatten einen Praktikanten vom 11.08.14 bis 26.09.14 bei uns beschäftigt.
    Meine Kollegin hatte die Daten allerdings erst am 06.10.2014 (somit nach der Kulanzfrist) in unserem Abrechnungssystem erfasst und somit wurde auch erst zu diesem Datum (06.10.14) eine Anmeldung erstellt und versendet. Die Abmeldung konnte natürlich gar nicht erstellt werden, da der Praktikant ja bereits zum 26.09.14 ausgeschieden war.

    Wie sollen wir hier grundsätzlich vorgehen, wenn wir mal einen Mitarbeiter nach der Kulanzfrist anmelden müssen?

    Vielen Dank für ein Feedback und

    viele Grüße

    #2
    AW: ELStAM-Anmeldung eines Mitarbeiters nach der Kulanzfrist

    Hallo mike,
    schau mal hier, da könnte was passendes dabei sein ->
    https://www.elster.de/faq_ag_nw.php#elstam


    Tschüß

    Hier mal ein Fallbeispiel ->
    Zwischen refDatumAG und Eingangsdatum der Anmeldung liegen mehr als sechs
    Wochen
    AN beginnt bei HAG zum 01.06.2015. Neuer HAG meldet am 10.08.2015 den AN an mit:
    EingDat refDatumAG BB HAG Ergebnis
    10.08.2015 01.06.2015 01.06.2015 Ja Anmeldebestätigungsliste mit ELStAM gültig ab
    10.08.2015 und Verfahrenshinweis 552020214
    „Anmeldung nach Kulanzfrist, neues refDatumAG
    der aktuellen Beschäftigung [refDatumAG =
    10.08.2015]“
    Hinweis für den neuen HAG:
    Für den Zeitraum zwischen dem 01.06.2015 und dem 09.08.2015 werden dem Arbeitgeber keine
    ELStAM bereitgestellt. Die für diesen Zeitraum anzuwendenden rechtlichen Regelungen liegen in
    der Verantwortung des Arbeitgebers.
    Hinweis für den bisherigen HAG:
    Der bisherige HAG erhält zu Beginn Sept. 2015 eine Änderungsliste August mit ELStAM gültig ab
    10.08.2015 „Stkl. VI“ und dem VH 552020103 „Wechsel des Hauptarbeitgebers. Neues
    RefDatumAG für das aktuelle Arbeitsverhältnis. [refDatumAG = 10.08.2015]“ mitgeteilt.
    Zuletzt geändert von holzgoe; 05.12.2014, 10:43. Grund: Ergänzung

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