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Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

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    Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

    Hallo,
    bereits vor ca. einer Woche habe ich einen Hinweis von Elster erhalten, dass ein Steuerbescheid zur Abholung bereit liegt. Leider ist das aber tatsächlich nicht der Fall, wenn ich in das Portal gehe, sind keine Nachrichten, Aufgaben oder sonstige Inhalte verfügbar. Abgtegeben habe ich den Bescheid über Elster. Was läuft falsch?

    Viele Grüße,


    Bolander

    #2
    AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

    Hallo,

    >>abgegeben über Elster...

    über welche Art Elster?
    Wenn ElsterFormular, dann die Erklärung in ElsterFormular aufrufen,
    Menü > Datenübermittlung > Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen.

    ElsterOnline kann von ElsterFormular nichts wissen
    Gruß, Basteltyp

    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
    ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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      #3
      AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

      Hallo,

      du postest in EF.
      Hast du deine Erklärung auch mit EF erstellt?
      Wenn ja, was suchst du dann im Online Portal?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

        Hallo,
        ich habe seit einigen Wochen das gleiche Problem. Der Abruf meiner Steuerbescheid-Daten funktioniert nicht.
        Ich habe bereits vor einigen Wochen meinem Finanzamt ein Mail geschickt und auf diesen Umstand hingewiesen. Aber bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Falls Du heraus bekommst warum es nicht möglich ist, gib mir bitte bescheid.
        Gruß Portalist

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          #5
          AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

          Der Abruf erfolgt mit der Software, mit der die Steuererklärung verschickt wurde, nach Öffnen der Steuererklärungsdatei, ob sie nun ElsterFormular, Taxman, Wiso oder Pumuckl heißt. Im ElsterOnline-Portal kann man lange suchen.

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            #6
            AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

            Hallo zusammen,
            ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum einige Steuerpflichtige so jibbelig nach der elektronischen Vorauskunft sind, maßgeblich ist der Steuerbescheid und dieser kommt per Post...
            Grüsse
            Kontierung

            in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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              #7
              AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

              Zitat von Portalist Beitrag anzeigen
              Hallo,
              ich habe seit einigen Wochen das gleiche Problem. Der Abruf meiner Steuerbescheid-Daten funktioniert nicht.
              Ich habe bereits vor einigen Wochen meinem Finanzamt ein Mail geschickt und auf diesen Umstand hingewiesen. Aber bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Falls Du heraus bekommst warum es nicht möglich ist, gib mir bitte bescheid.
              Gruß Portalist
              Hallo Portalist,
              aber mittlerweile hast du ja deinen rechtskräftigen Papierbescheid bekommen. Schau mal im Erläuterungstext, ob sinngemäß drinsteht -> die Daten wurden antragsgemäß zur elektronischen Abholung bereitgestellt.

              Grundsätzlich gilt was neysee schon geschrieben hat.

              Tschüß

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                #8
                AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                Vielen Dank für die Antworten!

                Da ich Elster eigentlich nur für die Abgabe der Steuererklärung verwende, habe ich sonst nicht viel damit zu tun. Die Abgabe der Erklärung erfolgt über WISO Steuersparbuch. Das Programm loggt sich auch in Elster ein, findet aber nichts. Wenn ich selbst in Elster gehe (nicht Elsterformular, das scheint ein Programm zu sein), sind keine Informationen vom Finanzamt vorhanden.

                Klar, man kann auf den Bescheid warten, allerdings, was taugt das Programm, wenn es nicht funktioniert? Oder so verwinkelt ist, dass Schulungen notwendig sind?

                Viele Grüße
                Bolander

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                  #9
                  AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                  Hallo,

                  Wenn du schon mit WISO arbeitst, suche doch mal in einem WISO-Forum.
                  http://www.wiso-software.de/forum/in...rbescheiddaten

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                    Zitat von Bolander Beitrag anzeigen
                    Die Abgabe der Erklärung erfolgt über WISO Steuersparbuch. Das Programm loggt sich auch in Elster ein, findet aber nichts. Wenn ich selbst in Elster gehe (nicht Elsterformular, das scheint ein Programm zu sein), sind keine Informationen vom Finanzamt vorhanden.
                    Wie gesagt, die Bescheidabholung muss aber das Programm erfolgen, mit dem verschickt wurde. Niemals erscheint der Bescheid im EOP.

                    Warum hast du die Frage eigentlich im Unterforum ElsterFormular gestellt, wenn du das gar nicht benutzt?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                      Grund für die Anfrage in diesem Forum: mir schien das das Richtige. Mir war nicht bewusst, dass es ein Elsterprogramm gibt. Wo wäre ich richtiger?

                      Das Programm Wiso loggt sich erfolgreich ein, kann aber kein keinen Bescheid finden (eine solche Meldung erscheint).

                      Viele Grüße

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                        Zitat von Bolander Beitrag anzeigen
                        Wo wäre ich richtiger?
                        Hier


                        Zitat von Bolander Beitrag anzeigen
                        Das Programm Wiso loggt sich erfolgreich ein, kann aber kein keinen Bescheid finden (eine solche Meldung erscheint).

                        Was heißt Wiso loggt sich ein? Du startest Wiso, lädtst Deine versendete Einkommensteuererklärung, und startest dann die Funktion zum herunterladen der Bescheiddaten.

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                          #13
                          AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                          Richtig, Wiso führt alles richtig aus (Abfrage des Elster-Passworts etc.), dann kommt aber die Meldung, nichts wäre da.

                          Wenn ich direkt bei Elster einlogge, sind keine Informationen, Aktionen oder Nachrichten verfügbar, hätte gedacht, wenigstens dort etwas zu finden.
                          Übrigends: bei Elster gehe ich mit der Zertifikatsdatei in das Login.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                            Wieso braucht Wiso ein Elster-Passwort zum Abholen des Bescheids?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Abruf des Steuerbescheids nach Mail-Ankündigung nicht möglich

                              Hallo,

                              da scheint Einiges, wenn nicht Alles durcheinander zu sein.
                              Nochmals von vorne:
                              Du hast die Erklärung mit WISO erstellt?
                              Du hast in WISO Bescheiddatenabholung gewählt?
                              Wieso holst du den Bescheid nicht in WISO ab und gurkst immer in EF oder EOP rum?
                              Diese Fragen wirst du doch beantworten können.
                              Ansonsten der Hinweis von Elefant und mein Hinweis mit dem Link

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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