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UmStV für ganzes Jahr ??

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    UmStV für ganzes Jahr ??

    Hallo

    bin für letztes Jahr von der monatlichen UmSt Voranmeldung befreit worden da sich diese jährlich unter 1000 Euro beläuft.
    Nun habe ich mal meine gesamte UmSt für 2014 ausgerechnet ( es handelt sich bei mir um Einnahmen einer PV Anlage) und wollte diese
    schonmal in dem UmSt V Formular eintragen, übersenden und überweisen. Ist für 2014 noch nicht abgeschlossen, da evtl. noch eine Nachzahlung kommt.
    In dem Formular gibt es allerdings nur monatliche Angaben oder vierteljährliche. Habe dann gar nichts angekreuzt , das ging leider nicht......
    Was mache ich nun, alles vierteljährlich ausrechnen und übertragen??

    Möchte es auch jetzt schon machen, habe es gerne "vor den Füßen weg " .

    Danke koi

    #2
    AW: UmStV für ganzes Jahr ??

    Hallo!

    Die Jahreserklärung ist ein eigener Vordruck im kostenlosen Steuer-EDV-Programm ElsterFormular.

    Zu finden unter Unternehmer -> Umsatzsteuererklärung

    2 Eintrag unter Umsatzsteuer-Voranmeldung


    Falls Du im ElsterOnline-Portal unterwegs sein solltest:

    Einloggen
    Formulare
    Umsatzsteuer
    Umsatzsteuererklärung
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: UmStV für ganzes Jahr ??

      Hallo

      ich meine nicht die Umsatzsteuer Jahres Erklärung , ich meine die Voranmeldung, und dann für das gesamte Jahr, da ich aber noch nicht die letzte Nachzahlung erhalten habe , kann ich auch noch nicht mit der Jahres Erklärung abschließen.

      oder reicht es das ich die Umsatzsteuer dann erst überweise wenn ich die Jahreserklärung gemacht habe ??

      koi

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        #4
        AW: UmStV für ganzes Jahr ??

        Hallo koi,
        wenn du wie du selber schreibst, von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit bist -> musst du nur die Jahreserklärung abgeben. Das Voranmeldungsformular ist nur für Monats- oder Quartalszahlungen vorgesehen.
        Also die Umsatzsteuererklärung abgeben ->wie AG1971 schon schrieb ist das auch schon möglich für 2014 und nach Abgabe die Zahlung leisten.

        Tschüß

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          #5
          AW: UmStV für ganzes Jahr ??

          Noch mal ganz von vorne:

          JEDER Unternehmer hat eine UmsatzsteuerJAHRESerklärung abzugeben bis zum 31.05. des Folgejahres, also für 2014 bis zum 31.05.2015. Das ist das, was AG1971 gemeint hat.

          ZUSÄTZLICH sind bestimmte Unternehmer (Unternehmer in den ersten beiden Unternehmerjahren, Unternehmer mit bestimmten Umsatzsteuerhöhen im Vorjahr) verpflichtet, monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen abzugeben. Eine jährliche Voranmeldung gibt es nicht.

          Ergo hast Du AUSSCHLIEßLICH eine Umsatzsteuerjahressteuererklärung abzugeben, siehe Beitrag von AG1971.

          In dieser Umsatzsteuerjahreserklärung sind die Umsätze zu erklären, die in 2014 entstanden sind. Da Du vermutlich die Besteuerung nach vereinNAHMTEN Entgelten wirst beantragt haben, entsteht die Steuer für die von Dir erwähnte Nachzahlung erst in 2015 und gehört also in die Umsatzsteuerjahreserklärung 2014 gar nicht rein. Anders wäre es nur, wenn Du die Umsätze nach vereinBARTEN Entgelten versteuerst, dann wäre diese zu erklären in 2014 und auch abzuführen, selbst wenn Du das Geld noch gar nicht hast.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: UmStV für ganzes Jahr ??

            o.k., dann warte ich auf die Abrechnung bzw. Nachzahlung und mache dann direkt die Umsatzsteuer Jahreserklärung, und überweise auch erst dann die Umsatzsteuer....... gut dann behalte ich noch ein paar Tage mein Geld ;-))


            Danke an Euch

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              #7
              AW: UmStV für ganzes Jahr ??

              Ich weiß nicht, ob Du mich wirklich verstanden hast: vereinNAHMTE oder vereinBARTE Entgelte ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: UmStV für ganzes Jahr ??

                vereinnahmte Entgelte...... ich habe sie schon bekommen......
                vereinbart ist nix ;-)

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                  #9
                  AW: UmStV für ganzes Jahr ??

                  Hallo koi,

                  um 10:29 Uhr schreibst du ich warte auf die Nachzahlung oder Abrechnung ->und um 10:49 Uhr schreibst du ich habe sie schon bekommen.


                  Picard777 meinte die Art der Versteuerung in der Umsatzsteuer, nur wer die Genehmigung vom Finanzamt erhalten hat nach vereinnahmten Entgelten abzurechnen, meldet die Umsatzsteuer wenn er das Geld hat, alles andere gilt als Besteuerung nach vereinbarten Entgelten -> Leistung erbracht, Rechnung geschrieben -> Umsatzsteuer muss abgeführt werden, egal ob der Empfänger schon gezahlt hat.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: UmStV für ganzes Jahr ??

                    Zitat von koi Beitrag anzeigen
                    vereinnahmte Entgelte...... ich habe sie schon bekommen......
                    vereinbart ist nix ;-)
                    Ich empfehle dringend einen Steuerberater, da du den durchaus wichtigen unterschied zwischen IST- und Sollversteuerung nicht verstehst.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: UmStV für ganzes Jahr ??

                      Da es sich um die Einnahmen aus einer Photovoltaikanlage handelt, gehe ich ganz stark davon aus, dass koi keine Rechnung schreibt sondern von seinem Stromversorger(-Abnehmer) eine Gutschrift mit gesondertem UST-Ausweis erhält. Daher bleibt es sich gleich ob nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelt versteuert wird, da der Zeitpunkt nicht auseinander fällt.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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