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Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

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    Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

    Ich möchte dieses Jahr zum ersten mal eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Kurz vorweg: Von 2007 - 2010 eine kfm. Ausbildung gemacht, anschließend im Vertrieb gerabeitet und seit dem 01.09.2014 bin ich nun Vollzeitstudent (bislang) ohne Neben/Minijob.

    Mit Hilfe einer Steuersoftware habe ich auch meiner Meinung nach für die Zeit von 01.01.2014 - 31.08.2014 in der ich Berufstätig war alles korrekt ausgeführt.

    Jetzt komme ich jedoch zu der Zeit mit dem Studium:
    - Wo gebe ich diese Zeit an (denn beim Absenden der Erklärung, werde ich von der Software drauf hingewiesen das kein ganzes Jahr gearbeitet habe und dann (im Sinne der "Vollständigkeit" die restliche Zeit unter "Zeitraum ohne Beschäftigung" aufführen soll. Dies ist ist aber mMn falsch, da ich bei einem Vollzeitstudium, ja einer Beschäftigung nachgehe, jedoch halt keine Einnahmen erziele)
    - Da es sich bei meinem Studium um eine "Zweitausbildung" handelt kann ich (wenn ich das richtig verstehe) die Kosten als Werbungskosten aufführen.
    - Ich habe die Semestergebühren (darin sind Kosten für Fahrkarte, Verwaltungskosten usw.) enthalten, unter den FOrbildungskosten angegeben, ist dies in meinem Fall korrekt?
    - Des Weiteren hab ich unter den Forbildungskosten auch noch die Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmaterial (Taschenrechner usw.) aufgeführt.

    Wenn ich alle Werbungskosten zusammenrechner (darin sind u.A. die Pendlerpauschale für die Zeit als Berufstätiger enthalten; die oben erwähnten Fortbildungskosten), dann komme ich auf GENAU 1.000 EUR.
    Hat dies nun irgendwelche Auswirkungen?

    PS. In den vorherigen Jahren habe ich keine Erklärung abgegeben, weil ich dort nur meine damalige Kirchensteuer hätte mir erstatten lassen können. Daher soll dies hier erstmal unberücksichtig bleiben.
    Und ja ich hab die Forumssuche genutzt, jedoch sind einige Beiträge etwas älter und da sich die Reglungen teilweise jählich ändern, hoffe ich das ihr mir bei meinen Fragen helfen könnt.

    Schöne Grüße und vorab schon mal herzlichen Dank!

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

    Zitat von Strongbow Beitrag anzeigen
    Ich möchte dieses Jahr zum ersten mal eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Kurz vorweg: Von 2007 - 2010 eine kfm. Ausbildung gemacht, anschließend im Vertrieb gerabeitet und seit dem 01.09.2014 bin ich nun Vollzeitstudent (bislang) ohne Neben/Minijob.

    Mit Hilfe einer Steuersoftware habe ich auch meiner Meinung nach für die Zeit von 01.01.2014 - 31.08.2014 in der ich Berufstätig war alles korrekt ausgeführt.

    Jetzt komme ich jedoch zu der Zeit mit dem Studium:
    - Wo gebe ich diese Zeit an (denn beim Absenden der Erklärung, werde ich von der Software drauf hingewiesen das kein ganzes Jahr gearbeitet habe und dann (im Sinne der "Vollständigkeit" die restliche Zeit unter "Zeitraum ohne Beschäftigung" aufführen soll. Dies ist ist aber mMn falsch, da ich bei einem Vollzeitstudium, ja einer Beschäftigung nachgehe, jedoch halt keine Einnahmen erziele)
    - Da es sich bei meinem Studium um eine "Zweitausbildung" handelt kann ich (wenn ich das richtig verstehe) die Kosten als Werbungskosten aufführen.
    - Ich habe die Semestergebühren (darin sind Kosten für Fahrkarte, Verwaltungskosten usw.) enthalten, unter den FOrbildungskosten angegeben, ist dies in meinem Fall korrekt?
    - Des Weiteren hab ich unter den Forbildungskosten auch noch die Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmaterial (Taschenrechner usw.) aufgeführt.

    Wenn ich alle Werbungskosten zusammenrechner (darin sind u.A. die Pendlerpauschale für die Zeit als Berufstätiger enthalten; die oben erwähnten Fortbildungskosten), dann komme ich auf GENAU 1.000 EUR.
    Hat dies nun irgendwelche Auswirkungen?

    PS. In den vorherigen Jahren habe ich keine Erklärung abgegeben, weil ich dort nur meine damalige Kirchensteuer hätte mir erstatten lassen können. Daher soll dies hier erstmal unberücksichtig bleiben.
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    Hallo,
    welche Software verwendest Du?
    Dafür gibt es auch geeignete Unterforen!
    Verschieben kann ich es auch - nach EF oder Buchhaltungs- und Steuersoftware oder, oder...

    Schwupps, unser TE ist Student und schon weg?
    Die nächste Party ruft?
    Zuletzt geändert von stiller; 03.02.2015, 19:33. Grund: und der TE ist weg
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

      Ich hab nicht so schnell mit einer Antwort gerechnet.
      Wenn es hier falsch ist, dann verschiebt es bitte. War nicht meine Absicht.
      Ich nutze WISO Steuersparbuch 2015 (wusste nicht ob man den Namen hier nennen darf. Nicht das es dann als Werbung wahrgenommen wird)

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

        "Mit Hilfe einer Steuersoftware habe ich auch meiner Meinung nach für die Zeit von 01.01.2014 - 31.08.2014 in der ich Berufstätig war alles korrekt ausgeführt.

        Jetzt komme ich jedoch zu der Zeit mit dem Studium:
        - Wo gebe ich diese Zeit an (denn beim Absenden der Erklärung, werde ich von der Software drauf hingewiesen das kein ganzes Jahr gearbeitet habe und dann (im Sinne der "Vollständigkeit" die restliche Zeit unter "Zeitraum ohne Beschäftigung" aufführen soll. Dies ist ist aber mMn falsch, da ich bei einem Vollzeitstudium, ja einer Beschäftigung nachgehe, jedoch halt keine Einnahmen erziele)"

        M.E. bringst Du was durcheinander: Vollzeitstudium, Beschäftigung mit und ohne Einnahmen, und Zeiträume ohne Beschäftigung.
        Sortiere bitte mal alle Deine Beschäftigungen!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
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        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

          Beschäftigung: 01.01-31.08 (WISO meckert, das ich kein ganzes Jahr gearbeitet habe)
          Vollzeitstudium: 01.09-31.12 (wo gebe ich die Zeit an)

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

            Zitat von Strongbow Beitrag anzeigen
            Beschäftigung: 01.01-31.08 (WISO meckert, das ich kein ganzes Jahr gearbeitet habe)
            Vollzeitstudium: 01.09-31.12 (wo gebe ich die Zeit an)
            Hallo,
            dann frag mal WISO.
            Gruss (S)stiller
            STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
            Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
            ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
            Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
            Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
            Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
            Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

              Vorweg: Wenn man mit kommerziellen Programmen arbeitet, KANN man natürlich hier im (Unter)forum seine Fragen stellen, es werden allerdings vermutlich relativ wenige Mitleser genau diese Software haben, da doch der Löwenanteil der Forenteilnehmer bei Elster und seinen Unterforen Elsterformular oder das Elsteronlineportal nutzen. Regelmäßig ist es dann sinnvoller das "eigene" Forum des Anbieters zu nutzen, die Wahrscheinlichkeit vollumfänglicher Hilfe ist dort naturgemäß deutlich größer.

              Beschäftigung ist bei dieser Frage im Sinne von entgeltlicher Beschäftigung oder Arbeitsverhältnis gemeint. Ich würde daher bei der Frage nach der beschäftigungslosen Zeit durchaus das Studium angeben.

              Die drei letzten Spiegelstrichfragen würde ich bejahen.

              Wenn Du WIRKLICH für das ganze Jahr auf Werbungskosten von genau 1.000 € kommst, bedeutet das, dass die Eintragung der Werbungskosten in der Anlage N keinerlei steuerliche Auswirkung hat. Kannst ja mal eine Steuerberechnung machen mit Deinem Programm. Denn es werden von Amts wegen 1.000 € berücksichtigt als Pauschbetrag, es sei denn Du weist höhere Werbungskosten nach, was Du ja gerade nicht machst. Die eine Einschränkung, dass der Pauschbetrag nur bis zur Höhe der Einnahmen, d.h. Arbeitslohn, abgezogen wird, dürfte Dich bei einer achtmonatigen Erwerbstätigkeit und damit sicher mehr als insgesamt 1.000 € Arbeitslohn kaum treffen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung beim Studium nach vorheriger Berufslaufbahn

                Vielen Dank für die Hilfe.
                Hatte ehrlichgesagt nicht mal dran gedacht nach einem WISO Forum zu suchen.
                Bin durch Google auf das Forum gestoßen.

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