Ich möchte dieses Jahr zum ersten mal eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Kurz vorweg: Von 2007 - 2010 eine kfm. Ausbildung gemacht, anschließend im Vertrieb gerabeitet und seit dem 01.09.2014 bin ich nun Vollzeitstudent (bislang) ohne Neben/Minijob.
Mit Hilfe einer Steuersoftware habe ich auch meiner Meinung nach für die Zeit von 01.01.2014 - 31.08.2014 in der ich Berufstätig war alles korrekt ausgeführt.
Jetzt komme ich jedoch zu der Zeit mit dem Studium:
- Wo gebe ich diese Zeit an (denn beim Absenden der Erklärung, werde ich von der Software drauf hingewiesen das kein ganzes Jahr gearbeitet habe und dann (im Sinne der "Vollständigkeit" die restliche Zeit unter "Zeitraum ohne Beschäftigung" aufführen soll. Dies ist ist aber mMn falsch, da ich bei einem Vollzeitstudium, ja einer Beschäftigung nachgehe, jedoch halt keine Einnahmen erziele)
- Da es sich bei meinem Studium um eine "Zweitausbildung" handelt kann ich (wenn ich das richtig verstehe) die Kosten als Werbungskosten aufführen.
- Ich habe die Semestergebühren (darin sind Kosten für Fahrkarte, Verwaltungskosten usw.) enthalten, unter den FOrbildungskosten angegeben, ist dies in meinem Fall korrekt?
- Des Weiteren hab ich unter den Forbildungskosten auch noch die Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmaterial (Taschenrechner usw.) aufgeführt.
Wenn ich alle Werbungskosten zusammenrechner (darin sind u.A. die Pendlerpauschale für die Zeit als Berufstätiger enthalten; die oben erwähnten Fortbildungskosten), dann komme ich auf GENAU 1.000 EUR.
Hat dies nun irgendwelche Auswirkungen?
PS. In den vorherigen Jahren habe ich keine Erklärung abgegeben, weil ich dort nur meine damalige Kirchensteuer hätte mir erstatten lassen können. Daher soll dies hier erstmal unberücksichtig bleiben.
Und ja ich hab die Forumssuche genutzt, jedoch sind einige Beiträge etwas älter und da sich die Reglungen teilweise jählich ändern, hoffe ich das ihr mir bei meinen Fragen helfen könnt.
Schöne Grüße und vorab schon mal herzlichen Dank!
Kurz vorweg: Von 2007 - 2010 eine kfm. Ausbildung gemacht, anschließend im Vertrieb gerabeitet und seit dem 01.09.2014 bin ich nun Vollzeitstudent (bislang) ohne Neben/Minijob.
Mit Hilfe einer Steuersoftware habe ich auch meiner Meinung nach für die Zeit von 01.01.2014 - 31.08.2014 in der ich Berufstätig war alles korrekt ausgeführt.
Jetzt komme ich jedoch zu der Zeit mit dem Studium:
- Wo gebe ich diese Zeit an (denn beim Absenden der Erklärung, werde ich von der Software drauf hingewiesen das kein ganzes Jahr gearbeitet habe und dann (im Sinne der "Vollständigkeit" die restliche Zeit unter "Zeitraum ohne Beschäftigung" aufführen soll. Dies ist ist aber mMn falsch, da ich bei einem Vollzeitstudium, ja einer Beschäftigung nachgehe, jedoch halt keine Einnahmen erziele)
- Da es sich bei meinem Studium um eine "Zweitausbildung" handelt kann ich (wenn ich das richtig verstehe) die Kosten als Werbungskosten aufführen.
- Ich habe die Semestergebühren (darin sind Kosten für Fahrkarte, Verwaltungskosten usw.) enthalten, unter den FOrbildungskosten angegeben, ist dies in meinem Fall korrekt?
- Des Weiteren hab ich unter den Forbildungskosten auch noch die Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmaterial (Taschenrechner usw.) aufgeführt.
Wenn ich alle Werbungskosten zusammenrechner (darin sind u.A. die Pendlerpauschale für die Zeit als Berufstätiger enthalten; die oben erwähnten Fortbildungskosten), dann komme ich auf GENAU 1.000 EUR.
Hat dies nun irgendwelche Auswirkungen?
PS. In den vorherigen Jahren habe ich keine Erklärung abgegeben, weil ich dort nur meine damalige Kirchensteuer hätte mir erstatten lassen können. Daher soll dies hier erstmal unberücksichtig bleiben.
Und ja ich hab die Forumssuche genutzt, jedoch sind einige Beiträge etwas älter und da sich die Reglungen teilweise jählich ändern, hoffe ich das ihr mir bei meinen Fragen helfen könnt.
Schöne Grüße und vorab schon mal herzlichen Dank!
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